VSW: Nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnete Postings bei Instagram sind Schleichwerbung
Mit den Abmahnungen werden Postings der Influencer beanstandet, in denen Kleidung oder Accessoires von Markenherstellern gezeigt werden. Klickt man die Abbildungen an, erscheint der Firmennamen. In den Abmahnungen heißt es weiter:“ Klickt der User den Namen (Marke) an, wird er zu den entsprechenden Anbieterfirmen weitergeleitet.
Da der User jedoch nicht in ausreichendem Maße darauf hingewiesen werde, dass es sich hierbei um Werbung handele, würden die Postings den Eindruck privater Erklärungen erwecken, so der Verband Sozialer Wettbewerb in seinen Abmahnungen. Das sei aber als Schleichwerbung anzusehen und begründe einen Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) sowie gegen § 5a Abs. 6 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).
Verband sozialer Wettbewerb klagt wegen Schleichwerbung
Er fordert daher die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärungen. Wird diese nicht abgegeben, scheut der Verband den Weg zu Gericht nicht – es sind mittlerweile einige Verfahren in der Öffentlichkeit bekannt.
Wir haben über entsprechende Verfahren vor dem Landgericht Berlin und dem OLG Celle berichtet.
Wie verhalte ich mich richtig bei einer Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb
Der Verband fordert mit seiner Abmahnung lediglich einen Aufwendungsersatz von 178,50 EUR – ein echter Schnapper, wenn man weiß, dass Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, die von einem Anwalt ausgesprochen werden, schnell mal zwischen 800 EUR und 1.500 EUR fäälig werden. Deshalb sollte man sich nicht verleiten lassen, einfach zu unterschreiben und zu zahlen. Denn ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kann kostspielig werden – in der von dem VSW vorformulierten Unterlassungserklärung ist für diesen Fall eine fixe Vertragsstrafe von 5.100,00 EUR festgeschrieben. Zudem ist nicht in jedem Fall gesagt, dass tatsächlich der Tatbestand einer Verschleierungshandlung vorliegt.
Denn für die Frage, wie die Werbung verstanden wird, ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Marktteilnehmers maßgebend. Hiervon ist auch bei der Beurteilung auszugehen, ob der Werbecharakter einer geschäftlichen Handlung verschleiert wird.
Themenseite zu Influencer Abmahnung
Sie wollen mehr erfahren zum Thema Influenzier Abmahnungen? Wir haben hier eine eigne Themenseite eingerichtet, sich sich mit den Thema Influencer und richtige Kennzeichnung von Werbung beschäftigt.