Urheberrechtswidriges Angebot von Internet-Musikdiensten im Streaming-Verfahren

von Carl Christian Müller

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass dann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn der Betreiber eines Internet-Musikdienst seinen Abonnenten die Möglichkeit eröffnet, das Musikprogramm nach eigenen Wünschen zusammenzustellen und im Streaming-Verfahren anzuhören. (Urt.  v. 11.2.2009 -  5 U 154/07).

 

 

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