Two-Strikes-Warnmodell bald in Deutschland?

von Carl Christian Müller

Der Vorsitzende des Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), hat nach einer Meldung des Handelsblatts ein Two-Strikes-Warnmodell angekündigt. "Three Strikes" steht in den USA, Groß Britannien und in Frankreich für ein Modell, nach dem die Telefonprovider verpflichtet sind, den über einen Telefonschluss hoch- bzw. runtergeladenen Content zu überwachen und bei einem gegen das Urheberrechtsgesetz Verwarnungen auszusprechen. Nach einem dritten Verstoß wird der Internetzugang gesperrt.

Kauder kündigte nach der Meldung des Handelsblatt auf dem Parlamentarischen Abend der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) in Berlin an: "Ich werde in acht Wochen einen Gesetzentwurf zum Warnmodell vorstellen".

Offensichtlich hat es Kauder eilig: Den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum so genannten Dritten Korb solle nicht abgewartet werden. Es soll als eigenes "kleines Gesetz" vorgestellt werden. Die Branchenvertreter zeigten sich nach Medienberichten begeistert und forderten zusätzlich eine sofortige Schutzpflichtverlängerung für DVDs.

Es ist mehr als zweifelhaft, ob ein solches Gesetz tatsächlich mit den Grundsätzen des Datenschutzes und der verfassungsrechtlich geschützten informationellen Selbstbestimmung in Einklang zu bringen ist. Es wäre nicht das erste mal, dass das Bundesverfassungsgericht den Drang der Politik zu mehr Überwachung im Internet Schranken aufzeigt.

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