TW PHOTOMEDIA mahnt wegen Nutzung von Lichtbildwerken ab

von Carl Christian Müller

Aktuell versendet Herr Thomas Wolf, Inhaber der Fotoagentur TW PHOTOMEDIA Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken. In dem uns vorliegenden Fall wird dem Abgemahnten vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und Urheberrechte dadurch verletzt, dass das Bild verwendet worden sei ohne den Namen des Fotografen zu nennen oder einen Link auf die Agentur des Fotografen zu setzen. Mit der als E-Mail versendeten Abmahnung wird der Empfänger der Abmahnung von TW PHOTOMEDIA aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen.

Beseitigungsanspruch, Zahlungsansprüche

In dem Schreiben der Fotoagentur TW PHOTOMEDIA wird von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist die Löschung des Bildes sowie die Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von 952,00 EUR vorzunehmen. Den Schadensersatzanspruch berechnet der Thomas Wolf auf Grundlage des Lizenzkataloges seiner Agentur TW PHOTOMEDIA. Danach würde er bei Rechtsverletzungen im Internet "normalerweise" 1.050,00 EUR netto verlangen. Zur Abgeltung aller Ansprüche wird allerdings angeboten, einen Betrag von lediglich 800,00 EUR netto (= 952,00 EUR brutto) zu zahlen, wenn dieser binnen einer Frist von 14 Tagen eingehe.

Was ist zu tun?

Bewahren Sie Ruhe – auch hier gilt die alte Binse: Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Eine falsche oder überstürzte Reaktion auf Abmahnungen kann teure Folgen haben. Reagieren Sie gar nicht, droht eine gerichtliche Inanspruchnahme. Wir empfehlen:

  1. Rufen Sie nicht bei den abmahnenden Fotoagentur an – geben Sie keine für Ihre Rechtsverteidigung wertvollen Informationen preis.
  2. Leisten Sie nicht unberaten die geforderten Beträge. Wir sagen Ihnen, was angemessen ist.
  3. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen!

Zahlen?

In rechtlicher Hinsicht ist mehr als fraglich, ob der vom Fotografen Thomas Wolf als Inhaber der Fotoagentur TW PHOTOMEDIA als Berechnungsgrundlage herangezogene Lizenzkatalog als Berechnungsgrundlage für die vermeintlich zustehenden Schadensersatzansprüche taugt. Unabhängige von der Frage, ob wegen der unterlassenen Namensnennung überhaupt Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, steht dem die jüngere Berliner Rechtsprechung entgegen.

Das Landgericht Berlin  jedenfalls hat im Juli 2015 der pauschalen Anwendbarkeit von Honorartabellen eine Absage erteilt. Das Kammergeicht Berlin, das in Berlin die zweite Instanz darstellt, hat diese Rechtsprechung zwischenzeitlich bestätigt.  Danach müsste Thomas Wolf für das Foto, um das es im konkreten Fall geht, für den beanstandeten Nutzungszeitraum in weiteren Fällen nachweisen können, dass er tatsächlich die von ihm aufgerufenen Preise erzielen konnte. Wir wissen aus der Praxis, dass dies selten gelingt. Es sprechen also gute Gründe dafür, dass die Zahlungsansprüche überzogen sind und eine Rechtsverteidigung erfolgreich sein kann. Sprechen Sie uns hierauf an!

Was können wir für Sie tun?

✓ Kostenfreie Ersteinschätzung

Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.

✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die wegen der unberechtigten Nutzung von Fotomaterial abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit Abmahnungen wegen der Nutzung von Bildmaterial. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.

✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen

Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Bei Verbraucher-Massenabmahnungen (Abmahnung wegen Filesharing, Abmahnung wegen unberechtigter Bildnutzung auf privater Seite) vertreten wir Sie zu fairen Preisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.

Haben Sie auch eine Abmahnung vom der Fotoagentur TW PHOTOMEDIA  erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.