In dem Schreiben der Fotoagentur TW PHOTOMEDIA wird von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist die Löschung des Bildes sowie die Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von 952,00 EUR vorzunehmen. Den Schadensersatzanspruch berechnet der Thomas Wolf auf Grundlage des Lizenzkataloges seiner Agentur TW PHOTOMEDIA. Danach würde er bei Rechtsverletzungen im Internet "normalerweise" 1.050,00 EUR netto verlangen. Zur Abgeltung aller Ansprüche wird allerdings angeboten, einen Betrag von lediglich 800,00 EUR netto (= 952,00 EUR brutto) zu zahlen, wenn dieser binnen einer Frist von 14 Tagen eingehe.
Was ist zu tun?
Bewahren Sie Ruhe – auch hier gilt die alte Binse: Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Eine falsche oder überstürzte Reaktion auf Abmahnungen kann teure Folgen haben. Reagieren Sie gar nicht, droht eine gerichtliche Inanspruchnahme. Wir empfehlen:
- Rufen Sie nicht bei den abmahnenden Fotoagentur an – geben Sie keine für Ihre Rechtsverteidigung wertvollen Informationen preis.
- Leisten Sie nicht unberaten die geforderten Beträge. Wir sagen Ihnen, was angemessen ist.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen!
Zahlen?
In rechtlicher Hinsicht ist mehr als fraglich, ob der vom Fotografen Thomas Wolf als Inhaber der Fotoagentur TW PHOTOMEDIA als Berechnungsgrundlage herangezogene Lizenzkatalog als Berechnungsgrundlage für die vermeintlich zustehenden Schadensersatzansprüche taugt. Unabhängige von der Frage, ob wegen der unterlassenen Namensnennung überhaupt Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, steht dem die jüngere Berliner Rechtsprechung entgegen.
Das Landgericht Berlin jedenfalls hat im Juli 2015 der pauschalen Anwendbarkeit von Honorartabellen eine Absage erteilt. Das Kammergeicht Berlin, das in Berlin die zweite Instanz darstellt, hat diese Rechtsprechung zwischenzeitlich bestätigt. Danach müsste Thomas Wolf für das Foto, um das es im konkreten Fall geht, für den beanstandeten Nutzungszeitraum in weiteren Fällen nachweisen können, dass er tatsächlich die von ihm aufgerufenen Preise erzielen konnte. Wir wissen aus der Praxis, dass dies selten gelingt. Es sprechen also gute Gründe dafür, dass die Zahlungsansprüche überzogen sind und eine Rechtsverteidigung erfolgreich sein kann. Sprechen Sie uns hierauf an!
Was können wir für Sie tun?
✓ Kostenfreie Ersteinschätzung
Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.
✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein
Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die wegen der unberechtigten Nutzung von Fotomaterial abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit Abmahnungen wegen der Nutzung von Bildmaterial. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.
✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen
Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Bei Verbraucher-Massenabmahnungen (Abmahnung wegen Filesharing, Abmahnung wegen unberechtigter Bildnutzung auf privater Seite) vertreten wir Sie zu fairen Preisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.
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Mehr Informationen zu einer Abmahnung von TW Photomedia Inh. Thomas Wolf finden Sie hier.