Popcorn Time oder Cuevana verstoßen gegen Urheberrechte
Die Crux: Beim ersten Hinschauen vermitteln Seiten wie Popcorn Time den Eindruck, es handele sich um einen kostenpflichtigen Streamingdienst wie Netflix, Amazon Prime oder Sky. Tatsächlich laden Nutzer bei diesen Diesten jedoch eine Software herunter, mit denen sie Filme und Serienfolgen nicht streamen. Vielmehr greifen diese Apps auf Peer-To-Peer-Netzwerke zurück. Damit bietet der Nutzer die Filme oder Serien über sogenannte BitTorrent-Netzwerke anderen Nutzer zum Download an. Dadurch werden Kopien urheberrechtlich geschützter Werke verbreitet, was eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung darstellt. Wer in Deutschland Popcorn Time oder Cuevana sieht, handelt somit rechtswidrig
Auch Show Box und Movie Box sind keine Streaming-Dienste
Dasselbe gilt auch für Apps wir Show Box oder Movie Box - auch hier wird der Eindruck vermittelt, es handele sich um Streaming-Dienste. Tatsächlich aber funktionieren Movie Box oder Show Box nach dem gleichen Prinzip wie zum Beispiel Popcorn Time: Die Filme werden beim Ansehen über einen BitTorrent heruntergeladen. In technischer Hinsicht findet daher über diese Dienste nichts anderes als Filesharing statt. Und das ist eine Urheberrechtsverletzung. Auch hier droht Abmahngefahr.
Waldorf Frommer versendet Abmahnungen
Versendet werden entsprechende Abmahnungen vornehmlich von der Kanzlei Waldorf Frommer, die vorwiegend große Filmproduktionsgesellschaften vertreten und für diese die unerlaubte Nutzung von Filmen oder Serien über Tauschbörsen abmahnt.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem sollen die Nutzer Beträge zwischen 519,90 für eine TV-Serie und 915,00 EUR für einen Kinofilm zahlen. Daher Vorsicht bei der Nutzung von Streaming-Diensten. Nicht überall wo Streaming drauf steht, ist auch Streaming drin.
Soforthilfe bei Abmahnungen wegen Show Box, Movie Box, Popcorn Time oder Cuevana
✓ Kostenfreie Ersteinschätzung
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✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein
Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die wegen der unerlaubten Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit den abmahnenden Kanzleien. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.
✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen
Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Bei Verbraucher-Massenabmahnungen (Abmahnung wegen File-Sharing, Abmahnung wegen unberechtigter Bildnutzung oder der unberechtigen Nutzung von Kartenmaterial auf privater Seite) vertreten wir Sie zu fairen Pauschalpreisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.