Stiftung Warentest: Vorsicht bei Popcorn Time oder Cuevana

von Carl Christian Müller

Gefahr wegen Filesharing-Abmahnung

Serienjunkies aufgepasst: Die Stiftung Warentest warnt vor Diensten wie Popcorn Time oder Cuevana. Über diese Dienste sind aktuelle Serien abrufbar - und zwar kostenfrei. Die Crux: Es drohen Abmahnungen wegen unerlaubten Filesharings.

Popcorn Time oder Cuevana verstoßen gegen Urheberrechte

Die Crux: Beim ersten Hinschauen vermitteln Seiten wie Popcorn Time den Eindruck, es handele sich um einen kosten­pflichtigen Streaming­dienst wie Netflix, Amazon Prime oder Sky. Tatsächlich laden Nutzer bei diesen Diesten jedoch eine Software herunter, mit denen sie Filme und Serien­folgen nicht streamen. Vielmehr greifen diese Apps auf Peer-To-Peer-Netzwerke zurück. Damit bietet der Nutzer die Filme oder Serien über sogenannte BitTorrent-Netz­werke anderen Nutzer zum Download an. Dadurch werden Kopien urheberrecht­lich geschützter Werke verbreitet, was eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung darstellt. Wer in Deutschland Popcorn Time oder Cuevana sieht, handelt somit rechts­widrig

Auch Show Box und Movie Box sind keine Streaming-Dienste

Dasselbe gilt auch für Apps wir Show Box oder Movie Box - auch hier wird der Eindruck vermittelt, es handele sich um Streaming-Dienste. Tatsächlich aber funktionieren Movie Box oder Show Box nach dem gleichen Prinzip wie zum Beispiel Popcorn Time: Die Filme werden beim Ansehen über einen BitTorrent heruntergeladen. In technischer Hinsicht findet daher über diese Dienste nichts anderes als Filesharing statt. Und das ist eine Urheberrechtsverletzung. Auch hier droht Abmahngefahr.

Waldorf Frommer versendet Abmahnungen

Versendet werden entsprechende Abmahnungen vornehmlich von der Kanzlei Waldorf Frommer, die vorwiegend große Filmproduktionsgesellschaften vertreten und für diese die unerlaubte Nutzung von Filmen oder Serien über Tauschbörsen abmahnt.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem sollen die Nutzer Beträge zwischen 519,90 für eine TV-Serie und 915,00 EUR für einen Kinofilm zahlen. Daher Vorsicht bei der Nutzung von Streaming-Diensten. Nicht überall wo Streaming drauf steht, ist auch Streaming drin.

Soforthilfe bei Abmahnungen wegen Show Box, Movie Box, Popcorn Time oder Cuevana

✓ Kostenfreie Ersteinschätzung

Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.

✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die wegen der unerlaubten Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit den abmahnenden Kanzleien. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.

✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen

Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Bei Verbraucher-Massenabmahnungen (Abmahnung wegen File-Sharing, Abmahnung wegen unberechtigter Bildnutzung oder der unberechtigen Nutzung von Kartenmaterial auf privater Seite) vertreten wir Sie zu fairen Pauschalpreisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.