Statistik über Abmahnungen wegen Filesharings veröffentlicht

von Carl Christian Müller

Der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. hat eine Statistik zu Filesharing Abmahnungen im Jahre 2010 veröffentlicht. Die Statistik beruht nach Angaben des Vereins auf Selbstauskünften von Betroffenen und 4.060 Meldungen, die das Formular "Wer mahnt was ab?" auf dem Internetauftritt des Vereins und des Weiteren auf der Seite abmahnwahn-dreipage.de in die Auswertung eingeflossen waren. In der Veröffentlichung wird darauf hingewiesen, dass die Statistik keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Da es sich bei den Zahlen um Prognosen handelt, kann zwar von einer nicht unerheblichen Ungenauigkeit ausgegangen werden. Dass die Zahl der Filesharing-Abmahnungen im Verhältnis zum Jahr 2009 nochmals stark zugenommen hat, deckt sich mit unseren Erfahrungswerten.

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Aus unserer Sicht ist daher der Gesetzgeber dazu berufen, Klarheit über die Anwendbarkeit der Gebührendeckelungsvorschrift zu schaffen. Hiertzu hatte auch Prof. Dr. Hoeren kürzlich in der ZDF-Sendung WISO aufgerufen. Es wäre in der Praxis sehr hilfreich, wenn hier für alle Beteiligte verbindliche Maßstäbe festgelegt würden, die bestimmen, wann eine Urheberrechtsverletzung im Bereich des Filesharings als noch unerheblich einzustufen sind. Das OLG Köln hat wiederholt zu der Frage des gewerblichen Ausmaßes bei den Urheberrechtsverletzungen Stellung genommen. Diese Grundsätze können aus unserer Sicht durchaus auch auf den Begriff der unerheblichen Rechtsverletzung angewendet werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

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