Soeben in der K&R erschienen: Unser Kommentar zum LG Köln und Streaming in Sachen Redtube

Wir haben für die Fachzeitschrift Kommunikation & Recht (K&R) die Entscheidungen des LG Köln bezüglich Streaming in Sachen Redtube kommentiert. In unserem Beitrag erläutern wir, warum die Beauskunftung der Nutzerdaten durch den Internetprovider, die Deutsche Telekom, in keinem Fall hätte gestattet werden dürfen. Aus den zutreffenden Entscheidungen der beiden Urheberrechtskammern des LG Köln, die die Gestattungsanträge abgelehnt haben, haben wir zudem herausgearbeitet, dass in Fällen des Abrufs von Streams eine Auskunftserteilung vorerst generell ausscheiden muss.

Den Beitrag können Sie hie abrufen.

Wenn sich diese von uns vertretene Auffassung in der Rechtsprechung durchsetzen sollte, wofür gute Chancen bestehen, wären die Nutzer insoweit zumindest bis zu einer eventuellen Entscheidung des EuGH effektiv geschützt, da Streaming-Abmahnungen mangels Gestattung der Auskunftserteilung unter Verwendung von TK-Verkehrsdaten von vornherein nicht mehr möglich wären. Was den Download betrifft, gilt dies für sämtliche Inhalte, die nicht für jedermann auf den ersten Blick unschwer als unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht erkennbar sind.

Auf diese Weise wäre für die Internetnutzer auf der Grundlage der geltenden Gesetze vorerst weitgehende Rechtssicherheit geschaffen.

Unser Kommentar kann hier abgerufen werden.

Strafanzeige gegen Thomas Urmann wegen der Redtube Abmahnungen

Nachdem die Kanzlei U+C angekündigt hatte, weitere Abmahnungen gegen Nutzer der Plattform Redtiube auszusprechen, hatten wir am 19.12.2013 Strafanzeige gegen den Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt Thomas Urmam, wegen des Versuchs der bandenmäßigen Erpressung in einem besonders schweren Fall gestellt. Weitere Radtube-Abmahnungen sind bisher ausgeblieben. Wir rechnen auch nicht mehr damit, dass es zu weiteren Abmahnungen kommen wird.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung von Redtube erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.