Wenn sich diese von uns vertretene Auffassung in der Rechtsprechung durchsetzen sollte, wofür gute Chancen bestehen, wären die Nutzer insoweit zumindest bis zu einer eventuellen Entscheidung des EuGH effektiv geschützt, da Streaming-Abmahnungen mangels Gestattung der Auskunftserteilung unter Verwendung von TK-Verkehrsdaten von vornherein nicht mehr möglich wären. Was den Download betrifft, gilt dies für sämtliche Inhalte, die nicht für jedermann auf den ersten Blick unschwer als unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht erkennbar sind.
Auf diese Weise wäre für die Internetnutzer auf der Grundlage der geltenden Gesetze vorerst weitgehende Rechtssicherheit geschaffen.
Unser Kommentar kann hier abgerufen werden.
Strafanzeige gegen Thomas Urmann wegen der Redtube Abmahnungen
Nachdem die Kanzlei U+C angekündigt hatte, weitere Abmahnungen gegen Nutzer der Plattform Redtiube auszusprechen, hatten wir am 19.12.2013 Strafanzeige gegen den Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt Thomas Urmam, wegen des Versuchs der bandenmäßigen Erpressung in einem besonders schweren Fall gestellt. Weitere Radtube-Abmahnungen sind bisher ausgeblieben. Wir rechnen auch nicht mehr damit, dass es zu weiteren Abmahnungen kommen wird.