Wir starten mit diesem Beitrag eine neue Serie zum Markenrecht. Die Beiträge verschaffen Ihnen einen kompakten und verständlichen Einblick in die umfangreiche Materie des Markenrechts. Zunächst einmal stellt sich die Frage: Was ist eine Marke?
Eine gesetzliche Definition des Markenbegriffs findet sich in § 3 des Gesetzes über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichnen (MarkenG) wieder. Hiernach sind unter einer Marke alle Zeichen zu verstehen, die geeignet sind, Dienstleistungen und/oder Waren eines Anbieters von denen eines anderen Anbieters zu unterscheiden. Jeder Marke kommt hierbei Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion zu. Vereinfacht gesagt dienen Marken also sowohl der Zuordnung von Produkten und Dienstleistungen einzelner Unternehmen als auch der Abgrenzung zu Produkten und Dienstleistungen anderer Unternehmen.
Eine Marke stellt damit in der freien Wirtschaft das Aushängeschild eines Unternehmens, seiner Produkte oder seiner Leistungen dar. So führt der Anblick von Marken beim Verbraucher unweigerlich zu einer Verbindung zwischen dem Image einer Marke und dem dahinterstehenden Unternehmen. Durch eine ausgeprägte Markenpolitik wird meist versucht, bei den Verbrauchern einen bestimmten Ruf dauerhaft zu etablieren. So verknüpft eine Vielzahl von Personen mit den berühmten drei „adidas“-Streifen oder der Bezeichnung „RedBull“ ein bestimmtes Lebensgefühl oder einen Lifestyle. Das Markenrecht schützt die vom jeweiligen Unternehmer in den Aufbau der Marke und deren Verbreitung getätigten Investitionen. Dazu bietet es insbesondere die Möglichkeit, sich bei Rechtsverletzungen bestmöglich gegen die hierdurch eingetretenen Beeinträchtigungen zur Wehr zu setzen.
In der nächsten Folge stellen wir die verschiedenen Formen einer Marke (Wortmarke, Bildmarke, Wort-/Bildmarke) vor. In den weiteren Folgen wird es dann um markenrechtliche Verletzungshandlungen, markenrechtliche Abmahnungen und erfolgreiche Verteidigungsstrategien gehen.
Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.
Gratischeck: so einfach geht’s:
- Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
- Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
- Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
- Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
- Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.