Serie zum einstweiligen Verfügungsverfahren

Die Unterlassungsansprüche aus einer Abmahnung werden regelmäßig im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Abgemahnte die Fristen in den Abmahnungen oftmals nicht ernst nehmen und dann erst zu uns kommen, wenn der Gerichtsvollzieher mit der einstweiligen Verfügung vor der Türe steht. Wir starten in der nächsten Woche eine Serie zum einstweiligen Verfügungsverfahren. Die Beiträge sollen Ihnen einen kompakten und verständlichen Einblick den Ablauf eines einstweiligen Verfügungsverfahrens geben.

Einstweilige Verfügung
Einstweilige Verfügung

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.