Worum geht es in der Abmahnung der Kanzlei Sandhage?
Abgemahnt wird ein Verstoß gegen das seit dem 01.01.2019 geltende Verpackungsgesetz. Konkret wird mit der Abmahnung der Kanzlei Sandhage ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht beanstandet. Nach dem neuen Verpackungsgesetz müssen sich alle Hersteller vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen bei der neu geschaffenen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Zentralen Stelle) registrieren lassen. Ohne eine solche Registrierung dürfen Produkte in systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nicht mehr zum Verkauf angeboten werden. Als „Verpackung“ im Sinne des Verpackungsgesetzes gelten auch Versandpackungen sowie das Material, aus dem sie bestehen (Luftpolsterfolie, Klebeband, Nylontüten etc.). Unter den Begriff des Herstellers im Sinne des Verpackungsgesetzes fällt damit nicht nur der Hersteller des Produktes, sondern auch Händler, der Waren versandfertig verpackt, also eine Versandverpackung erstmalig in Verkehr bringt.
Können Verstöße gegen das Verpackungsgesetz abgemahnt werden?
Ja. Mitbewerber oder Verbände können Sie bei Missachtung der Vorschriften abmahnen, da es sich um wettbewerbsrechtliche Verstöße handelt.
Unterlassungserklärung unterschreiben?
Sofern der Vorwurf zutreffend ist, sollte eine Unterlassungserklärung - in modifizierter Form - abgegeben werden. Zuvor muss jedoch die bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister die Registrierung erfolgen - anderenfalls wird nach Abgabe der Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe fällig. Aus unseren Erfahrunsgwerten heraus wissen wir, dass Rechtsanwalt Sandhage von seinen Mandanten beauftragt wird, Verstöße gegen die Unterlassungserklärung zu überwachen und entsprechende Vertragsstrafen geltend zu machen. Lassen Sie sich daher bei der Abgabe der Unterlassungserklärung beraten.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt seit dem 01.01.2019 und ersetzt die bislang geltende Verpackungsverordnung. Mit dem Gesetz sollen die Auswirkung von Verpackungsabfällen auf die Umwelt möglichst gering gehalten werden. Die Registrierung als Hersteller bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister kann über die Webseite der Stiftung erfolgen. Vor einigen Tagen hatten uns bereits Abmahnungen der Kanzlei Zierhut erreicht, mit der ebenfalls die fehlende Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister abgemahnt wurde.