Mit der Abmahnung werden Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Unterlassungserklärung unterschreiben?
Hierzu können wir auch dann nicht raten, wenn der Vorwurf zutreffend ist und damit die Ansprüche dem Grunde nach bestehen. Denn Die Rechtsanwälte rka weisen in ihrer Abmahnung selbst zutreffend darauf hin, dass die Verpflichtung in der Unterlassungserklärung über die konkrete Verletzungsform hinausgeht, Sie sich also über das hinaus verpflichten, was eigentlich geschuldet ist.
Anwaltskosten? Auf keinen Fall zahlen!
Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch berechnen die rka Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 EUR und verlangen damit 984,60 EUR von dem Abgemahnten. Dies entspricht nicht der Gesetzeslage. Danach ist der Gegenstandswert bei Abmahnungen, die erstmalig gegenüber Verbrauchern wegen desselben Grundes ausgesprochen werden auf 1.000,00 EUR beschränkt. Wenn Sie also erstmal eine solche Abmahnung erhalten haben, kann damit allenfalls 124,00 EUR an anwaltlichen Gebühren verlangt werden – sofern die Abmahnung überhaupt berechtigt ist, was in sogenannten Drittbeteiligungsfällen (Anschlussinhaber hat den Download nicht selbst getätigt) häufig nicht der Fall ist.
Auch aus diesem Grunde sollte die von der Kanzlei rka vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden, denn dort ist die Verpflichtung enthalten, die Kosten der Rechtsanwälte rka in Höhe von 984,60 EUR zu übernehmen.
Wir raten daher zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.
Schadensersatz – vollständig übersetzt!
Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bieten die Rechtsanwälte rka im Namen ihrer Mandantin, der Techland SP., einen Betrag in Höhe von 1.500,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 11 Tagen. Hierzu können wir auf keinen Fall raten, den Schadensersatzanspruch ist in keiner Weise dargelegt oder substantiiert begründet. Gleichwohl müssen Sie die Abmahnung der Techland Sp. ernst nehmen, denn die rka Rechtsanwälte gehören nach unseren Erfahrungswerten zu den klagefreudigen Kanzleien. Nicht reagieren ist daher die schlechteste aller Möglichkeiten, denn durch ein gerichtliches Verfahren wird die Sache absehbar teurer.
Was können wir für Sie tun?
✓ Kostenfreie Ersteinschätzung
Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.
✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein
Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit der rka Rechtsanwälte. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.
✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen
Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Wir vertreten Sie zu fairen Pauschalpreisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.