In dem Abmahnschreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen, dass dieser das Musikalbum „Nichts passiert“ der Künstlergruppe „Silbermond“ widerrechtich auf Tauschbörsen zum Download angeboten hat.Neben dem Abmahnschreiben liegt ein Vergleichsangebot in Höhe von 856,00 EUR bei und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche unterzeichnet werden soll.
Es ist ratsam, diese Unterlassungserklärung auf keinen Fall zu unterzeichnen. Vor dem Hintergrund, dass jede Rechtsverletzung für sich individuell begangen wurde, sollte die Unterlassungserklärung an die Umstände des Mandanten angepasst werden. Sonst besteht gegebenenfalls die Gefahr von Folgeabmahnung, die weitere unnötige Kosten verursachen können. Auch das Vergleichsangebot in Höhe von 856,00 EUR bedarf einer kritischen Begutachtung. In diesem Fall hat die jüngste Gesetzgebung im Urheberrecht durch die sog. "100 EUR Deckelungen" Erneuerungen geschaffen
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