Abmahnung Claus Rasmussen von Rechtsanwalt Robert Fechner
In diesem Beitrag finden Sie erste Informationen zu der Abmahnung von Claus Rasmussen vertreten durch den Rechtsanwalt Robert Fechner sowie Hinweise zu der richtigen Verhaltensweise. Gerne können Sie uns Ihre dringendsten Fragen aber auch persönlich stellen – nutzen Sie hierfür unseren Service der kostenfreien Ersteinschätzung.
Unterlassungserklärung unterschreiben?
Unterschreiben Sie die vom Rechtsanwalt Robert Fechner vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen (Unterlassungs)-Vertrag, der mit Claus Rasmussen zustande kommt und lebenslang bzw. für den Bestand Ihrer Firma gültig ist und der ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Nicht immer ist die Abgabe der Unterlassungserklärung geschuldet. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.
Was können wir für Sie tun?
✓ Kostenfreie Ersteinschätzung
Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.
✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein
Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die wegen der unberechtigten Nutzung von Fotomaterial abgemahnt worden sind. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.
✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen
Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Bei Verbraucher-Massenabmahnungen (Abmahnung wegen File-Sharing, Abmahnung wegen unberechtigter Bildnutzung auf privater Seite) vertreten wir Sie zu fairen Preisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.
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Mehr Informationen rund zu einer Abmahnung wegen der Verwendung von Bildmaterial erhalten Sie hier.
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