Wenn Sie von einer Abmahnung betroffen sind, sehen Sie sich mit folgenden Ansprüchen konfrontiert:
- Unterlassung
- Schadensersatz
- Erstattung der Anwaltskosten
Was ist hierbei zu beachten?
Wir empfehlen: Bewahren Sie Ruhe um dann die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Wir bieten Ihnen nachfolgend die ersten Informationen und Hinweise zu den richtigen Verhaltensweisen bei einer Abmahnung der Rechtsanwältin Katrin Scholz. Ihre dringendsten Fragen können Sie uns gern auch persönlich stellen - nutzen Sie hierfür unseren Service der kostenfreien Ersteinschätzung.
Unterlassungserklärung unterschreiben?
Bitte unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung der Rechtsanwältin Katrin Scholz nicht ungeprüft. Es handelt sich hierbei um einen (Unterlassungs)-Vertrag auf Lebenszeit, der für Sie ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Deshalb sollten zunächst geprüft werden, ob die Unterlassungserklärung überhaupt geschuldet ist. Für diesen Fall empfehlen wir die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Zahlen?
Der von der Rechtsanwältin Katrin Scholz bezifferte Gebührenanspruch aus einem Gegenstandswert von 10.000 EUR erscheint überhöht. Wir empfehlen daher, nicht ohne anwaltliche Beratung Zahlungen an Frau Rechtsanwältin Scholz zu leisten.
Was können wir für Sie tun?
✓ Kostenfreie Ersteinschätzung
Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. Danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.
✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein
Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die abgemahnt worden sind. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.
✓ Vertretung zu fairen Preisen
Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.
- Mehr Informationen zu unserer Kanzlei finden Sie hier.
- Mehr Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmhnung finden Sie hier.