Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling mahnen im Auftrag des Fotografen Ralph Schneider (markenglas.de) die unberechtigte Nutzung von Fotografien ab

Nach aktueller Medienberichterstattung versendet die Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg im Auftrag des Fotografen Ralph Schneider Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Fotografien, die dem Onlineshop www.markenglas.de entnommen worden sein sollen. Die alleinigen Verwertungsrechte an den dem genannten Lichtbild sollen bei Ralph Schneider liegen.

Wenn Sie von einer Abmahnung wegen der Nutzung von unberechtigtem Bildmaterial betroffen sind, sehen Sie sich mit folgenden Ansprüchen konfrontiert:

  • Unterlassung
  • Auskunft
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Anwaltskosten

Was ist hierbei zu beachten?

Unterlassungsanspruch

Die Unterlassungsansprüche bestehen verschuldensunabhängig. Es macht daher in der Regel keinen Unterschied, ob man sich ein fremdes Bild absichtlich zu Eigen gemacht hat, indem man dieses öffentlich zugänglich ins Internet gestellt hat, obwohl man von der Widerrechtlichkeit wusste, oder ob man davon ausging, man könne das Bild einfach benutzen ohne sich nach der Urheberschaft zu erkundigen.

Vorsicht! Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung des Abmahners nicht ohne nähere Prüfung und ohne näheren Rechtsrat einzuholen. Wir machen in der Praxis immer wieder die Erfahrung, dass Unterlassungserklärung von Abmahnern zu weit formuliert sind. In diesem Fall kann die Abmahnung zurückgewiesen werden und die Kosten, die einem zur eigenen Rechtsverfolgung entstanden sind, beim Abmahner geltend gemacht werden (§ 97 Abs. 4 UrhG). Dies gilt zwar nicht für den hier berichteten Fall der Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling. Gleichwohl ist auch hier eine ungeprüfte Unterzeichnung der Abmahnung nicht zu empfehlen.

Auskunft

Sofern mit der Abmahnung noch selbst kein konkreter Betrag genannt wird, den der Abgemahnte zahlen soll, verlangt der Abmahner in der Regel Auskunft über die Art und Dauer der Nutzung des Bildmaterials. Nach der Auskunftserteilung des Abgemahnten wird dann von den Abmahnern auf Grundlage der Auskunft des Abgemahnten ein konkreter Zahlbetrag genannt.

An die Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling zahlen?

Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüchen greift, soweit deren Voraussetzungen vorliegen –  keine gewerbliche Nutzung und keine bereits bestehende Unterlassungsverpflichtung durch Vertrag oder gerichtliche Entscheidung –, die am 09.10.2013 neu in Kraft getretene Vorschrift des § 97a Abs. 3 UrhG. Danach ist es der Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling nicht erlaubt, für den Unterlassungsanspruch einen höheren Gegenstandswert als 1.000,00 EUR anzusetzen.

Die Höhe des Schadens hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wobei verschiedene Faktoren Berücksichtigung finden, wie etwa der Grad der Bekanntheit und Professionalität des Fotografen, die Nutzungsdauer, sowie Art und Umfang der Nutzung; hier spielen die Anzahl der Zugriffe als auch die Präsenz des Bildes auf der Internetseite eine Rolle und ob eine private oder gewerbliche Verwendung vorliegt.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.