Unterschreiben Sie die von der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Neumann & Kollegen vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen (Unterlassungs)-Vertrag auf Lebenszeit, der für Sie ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Deshalb sollten Sie zunächst überprüfen lassen, ob die Unterlassungserklärung überhaupt geschuldet ist. Das ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.
Zahlen?
Ob Sie tatsächlich die geforderten Anwaltsgebühren zahlen müssen, hängt maßgeblich davon ab, ob die Abmahnung berechtigt ausgesprochen ist. Jedenfalls lohnt bei einer Abmahnung wegen eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes eine Überprüfung der Beträge dahingehend, ob diese der Höhe nach berechtigt sind. Wir haben kürzlich eine Entscheidung vor dem OLG Düsseldorf erstritten, in dem der erstinstanzlich vom LG Düsseldorf festgesetzte Streitwert in Höhe von 15.000,00 EUR drastisch gemindert und nach dem mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet neu eingeführten § 51 Abs. 3 Satz 2 GKG auf 700,00 EUR festgesetzt wurde. Dies sich hieraus außergerichtlich errechnenden Anwaltsgebührten würden sich gerade mal auf 124,00 EUR netto belaufen. Diese Rechtsprechung ist unseres Erachtens auch auf Sachverhalte dieser Art anwendbar. Im Übrigen setzen die verschiedene Gericht sehr unterschiedliche Streitwerte bei der Versendung von Werbeemails fest. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Themenseite zu Werbeemails unter dem Punkt: Welche Kosten kommen bei unerlaubter E-Mail Werbung auf mich zu? Jedenfalls gilt: Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Bitte beachten Sie die gesetzten Fristen. Sollten die abmahnenden Rechtsanwälte tatsächlich ihre Drohung wahr machen und nach Ablauf der gesetzten Frist vor Gericht ziehen, kann es schnell unnötig teuer werden. Das ist vermeidbar.
Was können wir für Sie tun wenn Sie eine Abmahnung wegen Versand von Werbeemails erhalten haben?
✓ Kostenfreie Ersteinschätzung
Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.
✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein
Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die wegen Werbeemails abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit Abmahnungen aufgrund von Werbeemails. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick.
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