Schutz von kleinen Unternehmen im Fokus
Das Gesetz soll vor allem mittlere und kleinere Unternehmen schützen. So sieht die Pressemitteilung zum Gesetz etwa vor, dass kleine und mittlere Unternehmen keinen Aufwendungsersatz für Abmahnungen wegen falscher Angaben im Impressum oder Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), so genannte "geringfügige" Verstöße, zahlen müssen. Dies sei ein wichtiges und richtiges Signal, kommentierte Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. "Das ist ein guter Ausgleich zwischen den Interessen von Unternehmen und ihren Wettbewerbern", führte Frei weiter aus. Zusätzlich sollen die Voraussetzungen, die zu dem Versenden eines Abmahnschreibens berechtigen, verschärft werden, erklärte Jan-Marco Luczak, CDU-Politiker im Bundestag.
Fliegender Gerichtsstand soll möglicherweise abgeschafft werden
Ziel des Gesetzes ist gemäß des Entwurfs von 2019, die Versendung von missbräuchlichen Abmahnungen um die Hälfte zu reduzieren. Insbesondere solche Abmahnungen, die lediglich darauf angelegt sind, Gebühren zu erzielen oder Vertragsstrafen einzunehmen, stehen im Fokus des Gesetzesentwurfs. Zudem diskutierten die Bundestagsmitglieder über die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes, der grundsätzlich für die abmahnenden Unternehmen und Verbände gilt. Der Gesetzesentwurf war im Vorfeld von der Opposition als zu "unbestimmt" und "ungenau" kritisiert worden.
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