Verkauf von Rucksäcken mit "MVP" Aufdruck abgemahnt
Die Rowone UG (haftungsbeschränkt) aus Haßfurt bietet Werbeartikel und Textilien an. Das Unternehmen ist im Besitz einer Nutzungslizenz an der Marke "MVP". Die Marke "MVP" ist seit Beginn 2020 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert und als Wortmarke geschützt. Wie die Zierhut IP in ihren Abmahnungen ausführt, ist der Rowone UG durch die Markeninhaberin zum einen eine Lizenz zur Nutzung und Verwendung der Marke eingeräumt worden, zum anderen wurde das Unternehmen dazu ermächtigt etwaige Rechtsverletzungen in Bezug auf die Wortmarke verfolgen zu dürfen. Die Rowone UG verwendet die Marke unter anderem als Aufdruck für Hosen. Abgemahnt wird schwerpunktmäßig die Verwendung von "MVP" auf Bekleidungsstücken und Textilien aller Art. In den uns bekannten Fällen wurden insbesondere Anbieter für Rucksäcke mit diesem Aufdruck angeschrieben.
Zierhut IP macht Markenrechtsverletzung geltend
Gemäß der Ausführungen der Zierhut IP, würden Textilprodukte aller Art mit "MVP"-Aufdruck, die weder von der Rowone UG selbst stammen oder von der eigentlichen Markeninhaberin genehmigt wurden, eine Verwechslungsgefahr hervorrufen. Das Risiko einer Verwechslung durch unautorisierte Verwendung der Marke begründe eine Markenrechtsverletzung, so die Münchner Kanzlei. Daraus leitet die Kanzlei folgende Ansprüche ab:
- Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung,
- Auskunft über die Verkäufe der abgemahnte Produkte,
- Verpflichtung zur Zahlung eines Schadensersatzes und
- Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten.
Vorsicht bei vorformulierten Unterlassungserklärungen
Regelmäßig liegen Abmahnungen vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen bei, die von der abgemahnten Person unterzeichnet werden sollen. Doch hier ist Vorsicht geboten! Diese Erklärungen beinhalten oftmals die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe, sollte gegen die Unterlassungserklärung verstoßen werden. In den uns bekannten Fällen lag die Höhe der Vertragsstrafe, welche die Zierhut IP fordert, bei über 5 100 EUR. Unser Rat: Unterschreiben Sie vorformulierte Erklärungen nicht ungeprüft! Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen zur Seite.
Anwaltskosten von über 2 000 EUR
Die Zierhut IP fordert von den abgemahnten Personen in den uns bekannten Fällen den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten. Rechtsanwaltskosten werden immer auf Grundlage des Gegenstandswertes berechnet. Gerade bei Markenrechtsverletzungen werden die Gegenstandswerte regelmäßig sehr hoch angesetzt. Die Münchner Kanzlei legt in den uns vorliegenden Abmahnungen einen Streitwert von über 75 000 EUR zu Grunde und berechnet daraus ein Honorar in Höhe von über 2 200 EUR. Ob der Streitwert angemessen ist, ist immer vom Einzelfall abhängig. Im Rahmen unserer kostenfreie Ersteinschätzung prüfen wir gerne, ob die Kosten in Ihrem Fall berechtigt sind.
Ist die Abmahnung berechtigt?
Eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung ist jedenfalls berechtigt, wenn die Marke ohne Genehmigung des Inhabers im geschäftlichen Verkehr benutzt wurde. Diese Genehmigung des Markeninhabers wird als Lizenz bezeichnet. Wurde die Verwendung der Marke allerdings nicht von den abgemahnten Personen lizensiert, ist es davon abhängig, ob die Person die Marke im geschäftlichen Verkehr verwendet hat. Der geschäftliche Verkehr ist immer von den privaten Tätigkeiten zu unterscheiden. Wenn zum Beispiel lediglich ein einziges Produkt über ein Verkaufsportal wie Amazon zum Verkauf angeboten wird, stellt dies regelmäßig kein geschäftliches Handeln dar. Werden dagegen vermehrt Produkte dieser Art angeboten, um Gewinne zu erwirtschaften, liegt das Vorliegen einer geschäftlichen Tätigkeit nahe. Jedenfalls ist die Abgrenzung nicht immer klar zu treffen. Es erfordert regelmäßig die Betrachtung im Einzelfall.
Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen
Wir empfehlen immer unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Unsere Anwälte sind auf das Markenrecht spezialisiert und können auf mehrere Jahre Berufserfahrung zurückblicken. Unsere Fachanwälte prüfen gerne für Sie, ob die gegen Sie ausgesprochene Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Selbst wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt ist, helfen wir Ihnen gerne weiter eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Unser Erstgespräch ist kostenfrei! Für unsere Tätigkeit berechnen wir faire pauschal Honorare, mit denen die gesamte außergerichtliche Vertretung abgegolten wird. Wir haben auch ihre finanziellen Interessen stets im Blick. Sprechen Sie noch heute mit unseren Anwälten. Nach dem Gespräch können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen oder nicht.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Zierhut IP für die Rowone UG erhalten haben, senden Sie uns ihre Unterlagen über den Abmahnungs-Gratis-Check zu. Wir helfen Ihnen gerne weiter!