Der Verband strebt monatlich rund 1.000 Abmahnungen an. Die Zahl der Abmahnungen war im vergangenen Jahr zurückgegangen, da die Staatsanwaltschaften mehr und mehr dazu tendierten, Bagatellfälle mit weniger als 3.000 illegal verbreiteten Musiktiteln nicht mehr zu verfolgen. Zudem verweigerten sie der Musikindustrie Einsicht in die Ermittlungsakten, aus denen sich Name und Anschrift der Anschlussinhaber ergaben und die für die Abmahn-Anwälte erforderlich waren, um die Abmahnungen zu versenden.
Mit der Änderung des § 101 Abs. 2 UrhG, der der Musikindustrie einen Auskunftsanspruch gegen die Internetprovider auf Herausgabe der hinter der von diesen an die Anschlussinhaber vergebenen IP-Adressen stehenden Namen und Adressen gibt, will sie Informationen über die Identität der illegalen Kopierer erhalten.
Der Chef des Bundesverbandes der Musikindustrie, Dieter Gorny würde gerne auf weitere Massenverfahren wegen illegaler Verbreitung und Nutzung von Musik verzichten. Allerdings müsse die Politik dann Zugeständnisse an anderer Stelle machen. Insofern wünscht sich Gorny ein Verfahren, wie es kürzlich von der französischen Nationalversammlung verabschiedet wurde, wonach von den Providern individuelle Warnhinweise an die Raubkopierer versendet wurden, die eine abschreckende Wirkung haben soll.
Quelle: http://www.onlinekosten.de/news/artikel/33677/0/Musikindustrie-plant-1-000-Abmahnungen-pro-Monat
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