Rechtsanwälte mahnen Verwendung von Google Fonts ab
Seit Mitte November mahnt ein neuer Akteur die Verwendung von Google Fonts als Datenschutzverletzung ab: Die Meur Media Datenschutzgemeinschaft. Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von bis zu 159,00 EUR. Neben der Meur Media Datenschutzgemeinschaft mahnt auch der Rechtsanwalt Kilian Lenard für einen Martin Ismail und die Rechtsanwaltskanzlei RAAG im Namen von Wang Yu denselben Verstoß ab.
Durch Nutzung von Google Fonts wird IP-Adresse übermittelt
Google Fonts sind Schriftarten, die Google kostenfrei zur Verwendung auf der eigenen Website zur Verfügung stellt. Diese Schriftarten können auf zwei verschiedene Weisen verwendet werden: Dynamisch, indem die Schriftarten beim Besuch der Website vom Google Server heruntergeladen werden, oder starr, indem die Google Fonts zuvor heruntergeladen und dann dauerhaft in die Website eingebunden werden. Bei der dynamischen Benutzung von Google Fonts wird automatisch die IP-Adresse des Users an Google übermittelt. Die IP-Adresse ist ein persönliches Datum jedes Internetnutzers und darf ohne Einwilligung des Betroffenen nicht erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Die DSGVO schützt auch die IP-Adresse der Internetnutzer.
LG München I bejaht Schadensersatzanspruch
Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 20.01.2022 entschieden, dass die Erhebung der IP-Adresse bei der Verwendung von Google Fonts ohne Einwilligung des Nutzers unzulässig ist und dieser deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz hat (Art. 82 DSGVO). Seit Erlass dieses Urteils versenden Abmahner wie die Meur Media Datenschutzgemeinschaft, Rechtsanwalt Kilian Lenard und die Rechtsanwaltskanzlei RAAG Abmahnungen wegen des DSGVO-Verstoßes. Mittlerweile soll die Meur Media Datenschutzgemeinschaft ihre Arbeit eingestellt haben und bereits versandte Abmahnungen nicht weiter verfolgen, berichtete Dr. Max Greger über Linkedin.