Meur Media Datenschutzgemeinschaft mahnt Verwendung von Google Fonts ab

von

Die Meur Media Datenschutzgemeinschaft mahnt seit Mitte November 2022 die Übermittlung von IP-Adressen durch die Verwendung von Google Fonts ab. SOS Recht unterstützt Sie bei Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts.

Cloud Illustration vor Laptop
Foto: peshkov/AdobeStock

Rechtsanwälte mahnen Verwendung von Google Fonts ab

Seit Mitte November mahnt ein neuer Akteur die Verwendung von Google Fonts als Datenschutzverletzung ab: Die Meur Media Datenschutzgemeinschaft. Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von bis zu 159,00 EUR. Neben der Meur Media Datenschutzgemeinschaft mahnt auch der Rechtsanwalt Kilian Lenard für einen Martin Ismail und die Rechtsanwaltskanzlei RAAG im Namen von Wang Yu denselben Verstoß ab.

 

Durch Nutzung von Google Fonts wird IP-Adresse übermittelt

Google Fonts sind Schriftarten, die Google kostenfrei zur Verwendung auf der eigenen Website zur Verfügung stellt. Diese Schriftarten können auf zwei verschiedene Weisen verwendet werden: Dynamisch, indem die Schriftarten beim Besuch der Website vom Google Server heruntergeladen werden, oder starr, indem die Google Fonts zuvor heruntergeladen und dann dauerhaft in die Website eingebunden werden. Bei der dynamischen Benutzung von Google Fonts wird automatisch die IP-Adresse des Users an Google übermittelt. Die IP-Adresse ist ein persönliches Datum jedes Internetnutzers und darf ohne Einwilligung des Betroffenen nicht erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Die DSGVO schützt auch die IP-Adresse der Internetnutzer.

 

LG München I bejaht Schadensersatzanspruch

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 20.01.2022 entschieden, dass die Erhebung der IP-Adresse bei der Verwendung von Google Fonts ohne Einwilligung des Nutzers unzulässig ist und dieser deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz hat (Art. 82 DSGVO). Seit Erlass dieses Urteils versenden Abmahner wie die Meur Media Datenschutzgemeinschaft, Rechtsanwalt Kilian Lenard und die Rechtsanwaltskanzlei RAAG Abmahnungen wegen des DSGVO-Verstoßes. Mittlerweile soll die Meur Media Datenschutzgemeinschaft ihre Arbeit eingestellt haben und bereits versandte Abmahnungen nicht weiter verfolgen, berichtete Dr. Max Greger über Linkedin.

Sie haben Fragen zu diesem Beitrag oder zu anderen datenschutzrechtlichen Fragestellungen? Sprechen Sie uns gerne hierauf an, am besten per E-Mail. Schicken Sie uns Ihre Fragen an . Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.