Honda-Logo nur mit Lizenz nutzen
Das Honda-Logo und der Honda-Schriftzug sind markenrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Lizenz für Produkte wie Sticker, Bilder und Druckerzeugnisse aller Art verwendet werden. Nutzen Online-Händler auf Plattformen wie eBay, Amazon und dergleichen das Logo unberechtigterweise für ihre Angebote, kann dies eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung zur Folge haben.
Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Vertragsstrafe
Für den japanischen Kraftfahrzeug-Konzern mahnt in Deutschland die Düsseldorfer Kanzlei, Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen ab. Von den Abgemahnten wird unter anderem die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz gefordert. Unterlassungserklärungen sind regelmäßig strafbewehrt, d.h. bei erneuter Zuwiderhandlung kann eine Vertragsstrafe von bis zu 5.500 EUR gefordert werden. Eine erneute Zuwiderhandlung liegt vor, wenn abgemahnte Händler nach Unterzeichnung der beigelegten "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" weiterhin bspw. Honda-Sticker online anbieten.
Kurze Fristen bauen Druck auf
Abgemahnte Händler und Verbraucher sind oftmals schockiert, wenn eine Abmahnung im Postfach liegt. Hinzukommt, dass Abmahnkanzleien regelmäßig eine kurze Frist zur Reaktion setzen. Dies kann Betroffene noch mehr unter Druck setzen. Im Fall von Honda Motor Co., Ltd. setzten die Düsseldorfer Rechtsanwälte in uns bekannten Abmahnungen Fristen von 8 Tagen.