Landgericht Köln: Gestattungsanträge in Sachen Redtube werden möglicherweise aufgehoben

In Bezug auf die Anfang Dezember 2013 massenweise versendeten Redtube-Abmahnungen hat diePressestelle des Landgerichts Köln hat verkündet, dass einige Kammern, bei denen Beschwerden Betroffener eingegangen sind, signalisiert haben, die Beschlüsse aufzuheben. Die "inzwischen aufgetauchten Bedenken u.a. an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung der IP-Adressen" so das Landgericht Köln wörtlich, werde von diesen Kammern für beachtlich gehalten. Zudem sei die rechtliche Einordnung von „Streaming" juristisch umstritten und daher möglicherweise nicht als offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG anzusehen. Voraussetzung für den Erlass eines Gestattungsbeschluss ist jedoch eine offensichtliche Rechtsverletzung.

Red Tube Abmahnungen
Red Tube Abmahnungen

Was bedeutet das für die Betroffenen einer Redtube Abmahnung?

Sie können jetzt Beschwerde beim Landgericht Köln einlegen. Das Landgericht Köln würde auf die Beschwerde des Betroffenen hin feststellen, dass der betroffene Anschlussinhaber durch den Gestattungsbeschluss und die Herausgabe seiner Daten in seinen Rechten verletzt worden ist. Anders als Thomas Urmann öffentlich erklärt hat, unterfallen die herausgegebenen Daten nach unserer Rechtsauffassung damit einem Beweisverwertungsverbot. Zivilrechtliche Beweisverwertungsverbote greifen nämlich immer dann ein, wenn durch die Beweiserhebung in ein verfassungsrechtliches geschütztes Individualrecht eingegriffen wurde und die Verwertung nicht durch eine Güterabwägung zu rechtfertigen ist. Mit der Erhebung der Daten wurde in besonders gravierender Weise in die Intimsphäre und in das Recht der informationellen Selbstbestimmung der Betroffenen eingegriffen. Sollte sich bestätigen, dass die IP-Adressen in nicht rechtmäßiger Art und Weise ermittelt wurden, kann die Güterabwägung bereits aus diesem Grunde nicht zu Lasten der Abgemahnten ausfallen. Hiergegen spricht auch, dass es sich bei Streaming nicht um eine unerlaubte Nutzungshandlung handelt. Sollte die The Archive AG auf die Idee kommen, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, könnte ihr in einem Verfahren ein Beweisverwertungsverbot entgegengehalten werden. Sie würde die Klage dann bereits deshalb verlieren, weil sie nicht bewiesen könnte, dass der Nutzer den Stream abgerufen hat.

Wir haben eine Musterbeschwerde entworfen, die Sie hier herunterladen und frei verwenden können.

Mehr Informationen zum Team von SOS Abmahnung erhalten Sie hier.

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