Klage von Denecke Priess & Partner im Auftrag der Caro Fotoagentur

Uns liegt eine Klage der Caro Fotoagentur, vertreten durch die Kanzlei Denecke Priess & Partner, wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken, vor. Mit der Klage werden 1.395,00 EUR Schadensersatzansprüche, 85,00 EUR Ermittlungskosten sowie 745,40 EUR Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Beklagten aufgefordert, binnen zwei Wochen mitzuteilen, ob er sich gegen die Klage verteidigen will.

Was ist bei einer Klage von Denecke Priess & Partner zu tun?

Bewahren Sie Ruhe – auch hier gilt die alte Binse: Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Eine falsche oder überstürzte Reaktion auf Abmahnungen kann teure Folgen haben. Reagieren Sie gar nicht, droht eine gerichtliche Inanspruchnahme. Wir empfehlen:

  1. Rufen Sie nicht bei den abmahnenden Rechtsanwälten an – geben Sie keine für Ihre Rechtsverteidigung wertvollen Informationen preis.
  2. Nehmen Sie die vom Gericht gesetzten Fristen ernst - es drohen ansonsten schwere Nachteile bis hin zum Prozessverlust!
  3. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen!

Kostenfreie Ersteinschätzung!

Sofern Sie Ihre dringendsten Fragen in einem persönlichen Gespräch beantworten wissen wollen, rufen Sie gerne bei uns an.

Hotline für erste Hilfe bei Abmahnungen: 030 206 436 810 – bundesweit – 24 Stunden erreichbar

Sind die Zahlungsansprüche in dieser Höhe gerechtfertigt?

Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüchen greift, soweit dessen Voraussetzungen – keine gewerbliche Nutzung und/oder kein wiederholter Zugang einer Abmahnung – vorliegen die am 09.10.2013 neu in Kraft getretene Vorschrift des § 97a Abs. 3 UrhG. Danach ist es der Kanzlei Denecke Priess & Partner nicht erlaubt, für den Unterlassungsanspruch einen höheren Gegenstandswert als 1.000,00 EUR anzusetzen.

Darüber hinaus ist auch fraglich, ob die von den abmahnenden Anwälten als Berechnungsgrundlage herangezogene Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlung) als Anwendungsbeispiel für die Lizenzanalogie taugt. Gegen die Anwendung der MFM-Empfehlung als Berechnungsgrundlage für eine angemessene Vergütung bestehen beispielsweise nach der Rechtsprechung des OLG Hamburg (Urt. v. 2.9.2009 – Az. 5 U 8/08) grundsätzliche Bedenken, da diese lediglich die einseitigen Vergütungsvorstellungen eines Interessenverbandes der Fotografen darstellen.

Auch das Landgericht Berlin hat in einer jüngeren Entscheidung der pauschalen Anwendbarkeit der der MFM-Tabellen eine Absage erteilt. Es sprechen also gute Gründe dafür, dass die Zahlungsansprüche überzogen sind und eine Rechtsverteidigung erfolgreich sein kann. Sprechen Sie uns hierauf an!

Haben auch Sie eine Klage von Denecke Priess & Partner wegen der unerlaubten Nutzung von Bildmaterial erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.