Mit der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 915 EUR gefordert. Die Forderung setzt sich zusammen aus Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215 Euro sowie Schadenersatz in Höhe von 700 Euro.
Anschlussinhaber haftet nicht immer
In den vergangenen 10 Jahren hat sich eine umfassende Rechtsprechung zu dem Thema Filesharing herausgebildet. Inzwischen ist durch das sogenannte Morpheus-Urteil des Bundesgerichtshofs geklärt, dass Eltern für illegale Downloads ihrer Kinder nicht haften. Auch für illegale Downloads von erwachsenen Familienmitgliedern, Lebenspartnern oder Mitbewohnern scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Haftung regelmäßig aus. Selbst dann, wenn der Anschlussinhaber selbst für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, können die Beträge regelmäßig erheblich reduziert werden. Daher unser Rat: Nicht vorschnell handeln - lassen Sie die Abmahnung überprüfen. Nutzen Sie hierzu unseren Gratis-Abmahnungs-Check.
Weitere umfangreiche Informationen rund um Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie auf unserer Themenseite Filesharing,