Die EuroVideo Medien GmbH mit Sitz in München erwirbt Lizenzen an nationalen und internationalen Filmen, TV-Produktionen, Dokumentationen, sowie an Games und vertreibt sie auf DVDs, Blu-rays, CDs oder zum elektronischen Download an gewerbliche Käufer im deutschsprachigen Gebiet. Themenschwerpunkte sind laut eigener Angaben Spiel-, Action-, Familien- und Kinderfilme sowie deutsche TV-Programme. Die Mandatierung der Kanzlei Waldorf Frommer, um Rechtsverletzungen über Tauschbörsen abzumahnen, liegt nach unseren Erfahrungen und einschlägigen Berichten noch nicht lange zurück.
Mit der Abmahnung werden Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche erhoben. Die Höhe der Forderungen wird pauschal bei Filmen auf 915,00 EUR und 615,00 EUR bei Serien festgelegt. Da es sich bei den Abmahnungen von Waldorf Frommer um standardisierte Schreiben handelt, entsprechen die Abmahnungen der EuroVideo Medien GmbH den bisherigen Abmahnungen, die die Kanzlei Waldorf Frommer für andere Rechteinhaber ausspricht.
Was tun bei einer Waldorf Frommer Abmahnung im Auftrag der EuroVideo Medien GmbH
Wir raten Ihnen, zu handeln. Das Schreiben zu ignorieren, ist die falsche Strategie. Die Kanzlei Waldorf Frommer gehört nach unseren Erfahrungswerten zu den Kanzleien, die die Zahlungsansprüche ihrer Mandanten gerichtlich durchsetzen. Dann entstehen Mehrkosten, die vermeidbar sind. Denn tatsächlich ist es in vielen Fällen so, dass Sie die Ansprüche gar nicht erfüllen müssen. Unterschreiben Sie daher nichts ungeprüft.
Nehmen Sie auch keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei auf. Es besteht die Gefahr, dass wertvolle Informationen entlockt werden, die dann Ihre Verteidigung erschweren.
Kontaktieren Sie uns! Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung durch einen erfahrenen Anwalt und klären Sie in einem unverbindlichen und persönlichen Gespräch allumfassend auf.
Wann ist die Rechtsverteidigung sinnvoll?
Wenn Sie sich selbst keine urheberrechtlich geschützten Dateien auf eine Tauschbörse eingestellt haben, aber nicht ausschließen können, dass Ihre Kinder, Ihr Partner, Ihr Mitbewohner oder sonst ein Dritter für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, ist eine Rechtsverteidigung stets zu empfehlen. In diesen Fällen entscheiden die Gerichte immer öfter zu Gunsten der Anschlussinhaber. Aber auch dann, wenn Sie selbst für die Urheberechtsverletzung verantwortlich sind, lohnt eine Rechtsverteidigung. Insbesondere der geforderte Schadensersatz ist überhöht und verhandelbar. Schließlich kann eine Abmahnung auch an formalen Fehlern scheitern.