Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und 815,00 EUR überweisen?
Wir empfehlen: Bewahren Sie einen kühlen Kopf. Dann treffen Sie auch die richtigen Entscheidungen! Hierzu bieten wir Ihnen nachfolgend die ersten Informationen und Hinweise zu der richtigen Verhaltensweisen bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Der Marsianer – Rettet Mark Watney. Gerne können Sie uns Ihre dringendsten Fragen aber auch persönlich stellen – nutzen Sie hierfür unseren Service der kostenfreien Ersteinschätzung.
Unterlassungserklärung unterschreiben?
Bitte unterschreiben Sie die von Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Es handelt sich hierbei um einen (Unterlassungs)-Vertrag auf Lebenszeit, der für Sie ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Deshalb sollten Sie zunächst überprüfen lassen, ob die Unterlassungserklärung überhaupt geschuldet ist. Für diesen Fall empfehlen wir die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Zahlen?
Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüchen ist – anders als die Kanzlei Waldorf Frommer behauptet – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 3 Satz 2 UrhG auszugehen. Der Gesetzgeber hatte die Vorschrift gerade wegen der Massen-Abmahnungen in diesem Bereich geschaffen. Hiervon sollten Sie sich also nicht verunsichern lassen. Demnach ist der Erstattungsanspruch der anwaltlichen Gebühren auf einen Gegenstandswert von 1.000,00 EUR beschränkt. Damit darf die Kanzlei für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs keine Gebühren geltend machen, die höher als 124,00 EUR liegen.
Die Schadensersatzansprüche, die die Kanzlei Waldorf Frommer pauschal mit 600,00 EUR beziffert, sind aus unserer Sicht als übersetzt zu bezeichnen. Zudem: Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Hieran fehlt es jedoch oftmals. Insbesondere dann, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat, scheiden Schadensersatzansprüche gegen den Anschlussinhaber selbst aus.
Was können wir für Sie tun?
✓ Kostenfreie Ersteinschätzung
Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.
✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein
Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die wegen Filesharing abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.
✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen
Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Bei Verbraucher-Massenabmahnungen (Abmahnung wegen File-Sharing, Abmahnung wegen unberechtigter Bildnutzung auf privater Seite) vertreten wir Sie zu fairen Pauschalpreisen, die je nach Forderung der Abmahnung zwischen 178,50 EUR und 249,90 EUR inkl. Mehrwertsteuer liegen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.