Kanzlei SWA Christl & Kollegen mahnt die Verwendung der Marke "Ballermann" ab

von Carl Christian Müller

2.723,90 EUR für „Ballermann“-Werbung?

Statt mit Sommer, Sonne und Sangria aus Eimern, verbinden immer mehr Betroffene „Ballermann“ mit extrem hohen Abmahnkosten. Die Engelhardt Markenkonzepte GmbH lässt von der Kanzlei SWA Christl und Kollegen Party-Veranstalter abmahnen, die mit „Ballermann“ werben. Dadurch sollen Markenrechte der Engelhardt Markenkonzepte GmbH, die Inhaberin der Marke „Ballermann“ ist, verletzt worden sein.

Ansprüche wie Sand am Meer wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzung

Mit der Abmahnung der Kanzlei SWA Christl & Kollegen für Engelhardt Markenkonzepte GmbH wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sowie Auskunft über die Markennutzung, Schadensersatz im Weiteren Zahlung einer Mindestlizenzgebühr und die Übernahme der Anwaltskosten gefordert.

Die angebliche Markenrechtsverletzung soll beseitigt werden und sich der Abgemahnte in der Unterlassungserklärung dazu verpflichten zukünftig die Nutzung der Marke „Ballermann“ bei der Bewerbung von Veranstaltungen zu unterlassen. Zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung setzt SWA Christl & Kollegen eine sehr kurze Frist.

Neben Anwaltskosten auch "Mindestlizenzgebühr" verlangt

Die Anwaltskosten, die der Engelhard Markenkonzepte GmbH durch die Beauftragung der Kanzlei SWA Christl und Kollegen entstanden sein sollen, werden auf 1.973,90 EUR beziffert. Der Berechnung der Anwaltskosten liegt ein Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 EUR zugrunde. Hinzu kommt noch eine sogenannte „Mindestlizenzgebühr“ in Höhe von 750,00 EUR. Die Forderungen von SWA Christl und Kollegen für die Engelhardt Markenkonzepte GmbH betragen damit insgesamt 2.723,90 EUR.

Was ist zu tun?

Ruhe bewahren. Eine überstürzte oder falsche Reaktion auf eine Abmahnung kann unerwünschte Folgen haben. Allerdings muss die Frist ernst genommen werden. Erfolgt binnen der gesetzten Frist keine Reaktion, droht die gerichtliche Inanspruchnahme. Wir empfehlen:

  1. Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft.
  2. Rufen Sie den abmahnenden Rechtsanwalt nicht an – geben Sie keine für Ihre Rechtsverteidigung wertvolle Information preis.
  3. Leisten Sie nicht ohne vorherige Beratung die geforderten Beträge. Wir sagen Ihnen, was angemessen ist.
  4. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen! Die Erstberatung ist garantiert kostenfrei.

Hier erhalten Sie weitere wichtige Informationen, wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung wegen einer Werbung für eine Veranstaltung erhalten haben.

Forderungen akzeptieren und fertig?

Die Forderungen akzeptieren und die vorgefertigte Unterlassungserklärung einfach unterzeichnen, sollte keine Option sein! Abgesehen von den überzogenen Summen, die SWA Christl und Kollegen fordern, geht der Unterzeichner der vorgefertigten Unterlassungserklärung eine vertragliche Verpflichtung ein. Die Frage, ob überhaupt ein Anspruch auf Unterlassung der vorgeworfenen Handlung besteht, sollte zunächst eingehend überprüft werden. Voraussetzung einer Markenrechtsverletzung ist eine Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr. Bei rein privaten Handlungen besteht kein Anspruch auf Seiten des Markeninhabers.

Sofern die Marke „Ballermann“ tatsächlich verletzt wurde, sollte dennoch nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei SWA Christl & Kollegen unterschrieben werden. Zum Beispiel haben Klauseln zur Übernahme der Anwaltskosten und Regelungen zum Schadensersatz nichts in einer Unterlassungserklärung verloren. Wird die vorgefertigte Unterlassungserklärung voreilig unterzeichnet, gibt es auch keinen Verhandlungsspielraum mehr. Die von SWA Christl & Kollegen geforderten Beträge werden dann akzeptiert.

Besteht der Unterlassungsanspruch, wird eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Eine modifizierte Unterlassungserklärung wird eigens für den Abgemahnten erstellt und enthält nur solche Verpflichtungen, die notwendig sind um Unterlassungsansprüche zu erfüllen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung von SWA Christl Und Kollegen für die Engelhard Markenkonzepte GmbH konfrontiert sind, nutzen Sie einfach unsere kostenfreie Ersteinschätzung und unseren Gratischeck.

Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.

Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die eine Abmahnung, einen Mahnbescheid oder eine Klage wegen Filesharing erhalten haben. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte bei markenrechtlichen Abmahnungen. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.

Vertretung zu fairen Pauschalpreisen

Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Wir vertreten Sie zu fairen Pauschalpreisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.

Mehr Informationen zu unserer Kanzlei finden Sie hier.

 

Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei SWA Christl & Kollegen im Auftrag der Engelhard Markenkonzepte GmbH erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
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  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
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