Mit der Abmahnung der Kanzlei SWA Christl & Kollegen für Engelhardt Markenkonzepte GmbH wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sowie Auskunft über die Markennutzung, Schadensersatz im Weiteren Zahlung einer Mindestlizenzgebühr und die Übernahme der Anwaltskosten gefordert.
Die angebliche Markenrechtsverletzung soll beseitigt werden und sich der Abgemahnte in der Unterlassungserklärung dazu verpflichten zukünftig die Nutzung der Marke „Ballermann“ bei der Bewerbung von Veranstaltungen zu unterlassen. Zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung setzt SWA Christl & Kollegen eine sehr kurze Frist.
Neben Anwaltskosten auch "Mindestlizenzgebühr" verlangt
Die Anwaltskosten, die der Engelhard Markenkonzepte GmbH durch die Beauftragung der Kanzlei SWA Christl und Kollegen entstanden sein sollen, werden auf 1.973,90 EUR beziffert. Der Berechnung der Anwaltskosten liegt ein Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 EUR zugrunde. Hinzu kommt noch eine sogenannte „Mindestlizenzgebühr“ in Höhe von 750,00 EUR. Die Forderungen von SWA Christl und Kollegen für die Engelhardt Markenkonzepte GmbH betragen damit insgesamt 2.723,90 EUR.
Was ist zu tun?
Ruhe bewahren. Eine überstürzte oder falsche Reaktion auf eine Abmahnung kann unerwünschte Folgen haben. Allerdings muss die Frist ernst genommen werden. Erfolgt binnen der gesetzten Frist keine Reaktion, droht die gerichtliche Inanspruchnahme. Wir empfehlen:
- Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft.
- Rufen Sie den abmahnenden Rechtsanwalt nicht an – geben Sie keine für Ihre Rechtsverteidigung wertvolle Information preis.
- Leisten Sie nicht ohne vorherige Beratung die geforderten Beträge. Wir sagen Ihnen, was angemessen ist.
- Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen! Die Erstberatung ist garantiert kostenfrei.
Hier erhalten Sie weitere wichtige Informationen, wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung wegen einer Werbung für eine Veranstaltung erhalten haben.