Unterlassungserklärung und Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaupt geschuldet ist. Grundsätzlich stellt sich bei diesen Abmahnungen nämlich bereits die Frage, ob die Abmahnung überhaupt wirksam ausgesprochen und berechtigt ist. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt.
Wie ist vorzugehen bei der Abmahnung von Japado Ltd.?
Auf keinen Fall sollte die von der Kanzlei Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese nach unserer Auffassung zu einseitig zu Gunsten des Abmahners gefasst ist. Allenfalls sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung (ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung, ohne dass hiermit ein Schuldeingeständnis verbunden ist und ohne Unterwerfung unter irgendwelche Zahlungsforderungen) innerhalb der gesetzten Frist abgegeben werden, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden. Wir raten daher in jedem Fall zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.
Zahlen?
Neben der Unterlassungserklärung werden von der Kanzlei MEDIUS im Auftrag der Japado Ltd. Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000,00 EUR in Höhe von 865,00 EUR geltend gemacht. Diese halten wir für völlig übersetzt. In einem anderen von uns vertretenen Fall wurde der Streitwert nach dem mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet neu eingeführten § 51 Abs. 3 Satz 2 GKG drastisch gemindert.
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