Kanzlei Denecke & Partner mahnen im Auftrag von Fotoagenturen ab

Derzeit versendet die Berliner Kanzlei Denecke Priess & Partner Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der von der Kanzlei Denecke & Partner verfassten Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, nach der sich der Empfänger der Abmahnung verpflichtet, es künftig zu unterlassen, die abgemahnte Fotografie im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Unterlassungsanspruch, Zahlungsanspruch

Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.

Was ist zu tun?

Unterschreiben Sie die von Denecke Priess & Partner vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen (Unterlassungs)-Vertrag, der lebenslang bzw. für den Bestand Ihrer Firma gültig ist und der ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Nicht immer ist die Abgabe der Unterlassungserklärung geschuldet. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.

Zahlen?

Darüber hinaus ist auch fraglich, ob die von der Kanzlei Denecke Priess und Partner verlangten Beträge angemessen sind. Hiergegen spricht, dass mit der Abmahnung nicht dargelegt wird, dass für das abgemahnte Foto tatsächlich auch die von der Kanzlei Denecke aufgerufenen Preise am Markt erzielbar sind. Das kann insbesondere bei sogenannten Alltags-Fotografien bezweifelt werden, die es so oder so ähnlich hundertfach auch bei anderen Agenturen zu niedrigeren Preisen oder gar kostenfrei angeboten werden. Die Beweis- und Darlegungslast für eine entsprechende Lizensierungspraxis liegt aber bei der jeweiligen Rechteinhaberin.

Denecke Priess & Partner mahnen die unerlaubte Verwendung von Fotografien ab - sind auch Sie betroffen?

 

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