Käseproduzent Hochland ändert strittige Werbung vom "Grünländer Käse"

Der Allgäuer Nahrungsmittelhersteller wird zukünftig sein Produkt "Grünländer Käse" nicht mehr mit den Begriffen "Freilaufkühe" und "Grüne Seele" vermarkten. Nachdem die Verbraucherorganisation Foodwatch vergeblich den Käsehersteller dazu aufgefordert hatte, Werbemaßnahmen mit diesen "Fantasiebegriffen" zu unterlassen, hat nun eine Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb (VSW) dazu geführt, dass "Hochland" ihre Werbung überarbeitet.

Käse Milch Quark Frischkäse im Hintergrund Kuh auf Weide
Foto: alter_photo/AdobeFotostock

VSW mahnt Wettbewerbsvestöße ab

Rechtlicher Hintergrund dazu, dass Hochland nun seinen "Grünländer Käse" nicht mehr mit Begriffen wie "Freilaufkühe" und "Grüne Seele" bewerben wird, dürfte sein, dass der Lebensmittelproduzent gegenüber des Berliner VSW eine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Der Verband Sozialer Wettbewerb fordert regelmäßig die Abgabe einer solchen Erklärung im Rahmen seiner Abmahnungen. Der Wettbewerbsverband verschickt regelmäßig Abmahnung an solche Unternehmen, die nach Auffassung des VSW einen Wettbewerbsverstoß begangen haben. Im vorliegenden Fall gegen das Unternehmen Hochland, beruft sich der Berliner Verband auf das deutsche und europäische Lebensmittelrecht, wonach irreführende Werbung sowie die Aufmachnung von Lebensmitteln untersagt ist. Die Bewerbung des streitgegenständlichen Käses mit "Grüner Seele" und "Freilaufkühen" ist nach Auffassung des VSW irreführend.

 

Manuel Wiemann (Foodwatch): "Freilaufkühe ist Fantasiebegriff"

Zuvor hatte bereits die Verbraucherorganisation Foodwatch ohne Erfolg versucht, den Allgäuer Käsehersteller zu verpflichten, entsprechende Werbeaussagen zu unterlassen. Bei "Freilaufkühen" handele es sich um einen reinen Fantasiebegriff, der den Verbrauchern ein Weideidyll vorspiele, wo doch tatsächlich die Kühe im Stall stünden, erklärt Manuel Wiemann, Sprecher von Foodwatch. Dies veranlasste die Organisation dazu ihren Negativpreis "Goldener Windbeutel für die dreistete Werbelüge des Jahres" für 2020 an das Unternehmen aus Lindau zu verleihen. Hochland sah darin jedoch keinen Anlass ihre Werbung zu ändern. Auch die Aufforderungen von Foodwatch an das Landratsamt Lindau sowie an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, den Käsehersteller zur Unterlassung dieser Werbeaussagen zu bringen, waren vergeblich. Die Behörden weigerten sich gegen Hochland vorzugehen.

 

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Dass die Käserei Hochland nunmehr gegenüber der Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb (VSW) ohne weiteres reagiert, könnte darin begründet sein, dass der VSW in bestimmen Fällen bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen abgemahnte Personen Klage erhebt. Gemäß der Angaben des Verbandes sind 18 Wirtschaftsverbände, 350 Unternehmen und diverse Innungen im Rahmen des VSW organisiert.

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Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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