Die für die endgültige Verabschiedung des Gesetzes erforderliche Zustimmung des Senats gilt als sicher. Das Gesetz sieht eine Sperre des Internetzugangs bei mehrfachen Urheberrechtsverstößen vor. Die gesperrten Nutzer müssen während der Zeit der Sperrung, die bis zu einem Jahr betragen kann, die Providergebühren weiter bezahlen. Mit der Umsetzung des Gesetzes wird eine noch ins Leben zu rufende Behörde, die Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet (HADOPI) beauftragt. Sie hat die Aufgabe, bei von Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzung wie dem illegalen Download von Musikdateien oder Spiele Dateien, Mahnungen per Mail zu verschicken. Ber der dritten Rechtsverletzung verfügt die Behörde dann eine Sperre. Eine unabhängige richterliche Kontrolle ist nicht vorgesehen. Das Gesetz steht damit im Gegensatz zu einer kürzlich erfolgten Abstimmung im europäischen Parlament, wonach Internetsperren nur per Gericht verfügt werden dürfen. Die sozialistische Partei hat bereits angekündigt, den Verfassungsrat anzurufen.
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