Ausführungen in der Fareds Abmahnung rechtlich zweifelhaft
Mit der Abmahnung werden zunächst Ausführungen zur Rechtslage gemacht. Demnach habe die Rechtsprechung zwei Haftungsszenarien ausgearbeitet, wonach eine Haftung des Anschlussinhabers entweder als Täter oder als Störer in Betracht käme, wobei der Störer anders als der Täter keinen Schadensersatz leisten müsse, sondern nur die Kosten der Rechtsverfolgung schulde. Das ist zwar nicht falsch - hierbei wird jedoch unterschlagen, dass bei Filesharing-Abmahnungen kaum mehr eine Kosntellation denkbar ist, in der eine Störerhaftung überhaupt noch in Betracht käme, das der Bundesgerichtshof in einer Vielzahl von Einzelfall-Entscheidungen die Störerhaftung bei Filesharing de facto angeschafft hat. Zudem ist am 13.10.2017 eine Änderung zur Störerhaftung im Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten. Danach haften die Betreiber eines offenen WLAN Netzwerkes künftig nicht mehr für Rechtsverletzungen, die Nutzer über ihren WLAN-Anschluss begangen haben.
Was fordert die Kanzlei Fareds mit der Hellboy Abmahnung
Zunächst legt die Kanzlei Fareds eine Unterlassungserklärung vor, die wir in keinem Fall empfhelen zu unterzeichnen. Nur dann, wenn der abgemahnte Anschlussinhaber den Download des Films selbst vorgenommen hat, raten wir zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Für das Anbieten des Films Hellboy in einem P2P-Netzwerk behauptet die Kanzlei Fareds stehe ihrer Mandantin, der HB Productions, ein Schadensersatz in Höhe von 600 Euro zu. Im Weiteren werden 20 Euro Ermittlungskosten und 255,85 EUR Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Zu den angemessenen Kosten einer fordert eine Filesharing-Abmahnung siehe hier.
Wie verhalte ich mich richtig bei einer Abmahnung der Kanzlei Fareds
Immer dann, wenn der Anschlussinhaber den Film Hellboy nicht selbst heruntergeladen hat, ergeben sich sehr gute Verteidigungsmöglichkeiten. In diesen Fällen raten wir in der Regel nicht dazu, eine Unterlassungserklärung abzugeben oder aber Zahlungen zu leisten, weil eine Haftung nicht besteht. Selbst wenn aber der Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, bestehen gute Chancen auf eine nicht unerhebliche Reduzierung der geforderten Beträge.
Soforthilfe bei Abmahnungen von Fareds im Auftrag der HB Productions
✓ Kostenfreie Ersteinschätzung
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✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein
Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit der Kanzlei Fareds. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.
✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen
Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Bei Verbraucher-Massenabmahnungen vertreten wir zu fairen Pauschalpreisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse unsere Kosten mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 14,99 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.