Fareds versendet für HB Productions Abmahnungen wegen des Films Hellboy

von Carl Christian Müller

Unterlassungserklärung sowie 875,85 EUR gefordert

Uns werden aktuell vermehrt Abmahnungen der Kanzlei Fareds vorgelegt, die diese im Auftrag der HB Productions, Inc. ausspricht. Abgemahnt werden Verbraucher, weil sie angeblich das Film Hellboy über eine Internet-Tauschbörse zum Download angeboten haben sollen.

Downloadbalken
Foto: eldeiv/AdobeStock

 

Ausführungen in der Fareds Abmahnung rechtlich zweifelhaft

Mit der Abmahnung werden zunächst Ausführungen zur Rechtslage gemacht. Demnach habe die Rechtsprechung zwei Haftungsszenarien ausgearbeitet, wonach eine Haftung des Anschlussinhabers entweder als Täter oder als Störer in Betracht käme, wobei der Störer anders als der Täter keinen Schadensersatz leisten müsse, sondern nur die Kosten der Rechtsverfolgung schulde. Das ist zwar nicht falsch - hierbei wird jedoch unterschlagen, dass bei Filesharing-Abmahnungen kaum mehr eine Kosntellation denkbar ist, in der eine Störerhaftung überhaupt noch in Betracht käme, das der Bundesgerichtshof in einer Vielzahl von Einzelfall-Entscheidungen die Störerhaftung bei Filesharing de facto angeschafft hat.  Zudem ist am 13.10.2017 eine Änderung zur Störerhaftung im Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten. Danach haften die Betreiber eines offenen WLAN Netzwerkes künftig nicht mehr für Rechtsverletzungen, die Nutzer über ihren WLAN-Anschluss begangen haben.

 

Was fordert die Kanzlei Fareds mit der Hellboy Abmahnung

Zunächst legt die Kanzlei Fareds eine Unterlassungserklärung vor, die wir in keinem Fall empfhelen zu unterzeichnen. Nur dann, wenn der abgemahnte Anschlussinhaber den Download des Films selbst vorgenommen hat, raten wir zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Für das Anbieten des Films Hellboy in einem P2P-Netzwerk behauptet die Kanzlei Fareds stehe ihrer Mandantin, der HB Productions, ein Schadensersatz in Höhe von 600 Euro zu. Im Weiteren werden 20 Euro Ermittlungskosten und 255,85 EUR Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Zu den angemessenen Kosten einer fordert eine Filesharing-Abmahnung siehe hier.

 

Wie verhalte ich mich richtig bei einer Abmahnung der Kanzlei Fareds

Immer dann, wenn der Anschlussinhaber den Film Hellboy nicht selbst heruntergeladen hat, ergeben sich sehr gute Verteidigungsmöglichkeiten. In diesen Fällen raten wir in der Regel nicht dazu, eine Unterlassungserklärung abzugeben oder aber Zahlungen zu leisten, weil eine Haftung nicht besteht. Selbst wenn aber der Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, bestehen gute Chancen auf eine nicht unerhebliche Reduzierung der geforderten Beträge.

 

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