Über den konkreten Fall hinaus hat die Entscheidung des EuGH jedoch in ihren Dimensionen sehr weitreichende politische wie juristische Folgen. Denn der EuGH hat das so genannte „Safe Harbor“-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Nach dem „Safe Harbor“-Abkommen dürfen persönliche Daten von Europäern nach Amerika gesendet werden, wenn das datenverarbeitende Unternehmen bestimmte Mindeststandards zum Datenschutz garantiert. Das „Safe Harbor“-Abkommen aus dem Jahr 2000 beruhte auf der Annahme, dass Amerika ein angemessenes Schutzniveau von übermittelten personenbezogenen Daten gewährleistet. Insbesondere die Enthüllungen von Edward Snowden ließen den EuGH jedoch zu einer anderen Bewertung kommen. Der Generalstaatsanwalt hatte hierzu ausgeführt, dass Recht und Praxis der Vereinigten Staaten es gestatteten, die übermittelten Daten von Unionsbürgern in großem Umfang zu sammeln, ohne dass sie über einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz verfügten.
Das Urteil ist als ein Meilenstein für den europäischen Datenschutz zu bezeichnen und insofern begrüßenswert. Andererseits entsteht für die datenübermittelnden Unternehmen nun erhebliche Rechtsunsicherheit, da diese für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung verantwortlich und als solche auch etwaigen Sanktionen der nationalen Aufsichtsbehörden ausgesetzt sind.
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