Ausübenden Musikern steht an deren Darbietungen und Aufnahmen ein Leistungsschutzrecht zu, das sie wirtschaftlich auswerten können. Dies geschieht zumeist dadurch, dass sie die Nutzungsrechte auf einen Dritten, z. B. eine Plattenfirma zur Auswertung übertragen. Ziel der Initiative des europäischen Gesetzgebers ist es, die soziale Situation der Musiker in deren Lebensabend zu verbessern. Hat der Musiker die Leistungsschutzrechte in jungen Jahren erworben, läuft nämlich die derzeit geltende 50jährige Schutzfrist an Aufzeichnungen und Darbietungen oftmals noch zu deren Lebenszeiten aus. Das hat zur Folge, dass die Musiker gerade im Alter an möglichen Verwertungen ihrer Aufnahme wirtschaftlich nicht mehr beteiligt sind.
Kritiker bezweifeln, dass die Maßnahme tatsächlich den Musikern zu Gute kommt. Es wird befürchtet, dass der Nutzen einer Verlängerung der Schutzfristen ausschließlich bei der Musikindustrie sowie bei wenigen Popstars liegen würde.