Erinnerung: Anmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) nicht vergessen!

von Carl Christian Müller

Erste Abmahnungen liegen vor

Wie wir bereits in unserem Newsletter im Dezember 2018 berichtet haben besteht seit Einführung des Verpackungsgesetzes zum 01.01.2019 für alle Online-Händler die Pflicht sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Mitbewerber oder Verbände können Sie bei Missachtung der Registrierungspflicht abmahnen, wenn Sie nicht lizensierte Verpackungen in den Verkehr bringen. Uns liegen zwischenzeitlich Abmahnungen der Kanzleien Sandhage und Fareds sowie der Kanzlei Zierhut vor. 

Strichmännchen erklärt Recycling
Foto: Rudie/AdobeStock

Achtung: Einen Kauf von vorlizenzierten Verpackungen durch einen Verpackungsanbieter sieht das VerpackG nicht vor. Wer als Händler seine Verpackungsmaterialien bei einem Großhändler kauft, kann dies nicht auf diesen delegieren. Ein Großhändler wäre in diesem Fall auch nicht selbst zu einer Lizenzierung verpflichtet, da es sich um ein B2B-Geschäft handelt und die gelieferte Verpackung nicht mit Ware befüllt ist.

Online-Händler sind von der Lizenzierungspflicht nur in den Fällen ausgenommen, in denen sie schon verpackte Ware eines deutschen Großhändlers unverändert, also ohne weitere Verpackung, weitersenden. In dem Fall hat der Händler die Verpackung nicht selbst erstmalig mit Ware befüllt und fällt nicht unter das VerpackG. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass bereits jegliche Versandverpackung (Klebeband, Folie usw.) ebenfalls als Verpackung gilt, sodass der Online-Händler bei deren Verwendung wiederum selbst registriert sein muss.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das VerpackungsG erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.