Achtung: Einen Kauf von vorlizenzierten Verpackungen durch einen Verpackungsanbieter sieht das VerpackG nicht vor. Wer als Händler seine Verpackungsmaterialien bei einem Großhändler kauft, kann dies nicht auf diesen delegieren. Ein Großhändler wäre in diesem Fall auch nicht selbst zu einer Lizenzierung verpflichtet, da es sich um ein B2B-Geschäft handelt und die gelieferte Verpackung nicht mit Ware befüllt ist.
Online-Händler sind von der Lizenzierungspflicht nur in den Fällen ausgenommen, in denen sie schon verpackte Ware eines deutschen Großhändlers unverändert, also ohne weitere Verpackung, weitersenden. In dem Fall hat der Händler die Verpackung nicht selbst erstmalig mit Ware befüllt und fällt nicht unter das VerpackG. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass bereits jegliche Versandverpackung (Klebeband, Folie usw.) ebenfalls als Verpackung gilt, sodass der Online-Händler bei deren Verwendung wiederum selbst registriert sein muss.