Einwurf von Werbeprospekten bald nur noch nach Zustimmung erlaubt?

von Carl Christian Müller

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert, dass Werbeprospekte erst nach Erlaubnis durch den Verbraucher in den Postkasten eingeworfen werden dürfen. Dadurch soll die Umwelt geschont werden.

Postkasten mit Werbung und Briefen
Foto: Olivier DIRSON/AdobeFotostock

Mehrheit der Verbraucher wirft Werbeprospekte ungelesen weg

Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) werden 28 Milliarden Werbebroschüren pro Jahr erstellt. Gleichzeitig hat eine Umfrage der DUH zum Ergebnis, dass ungefähr zwei Drittel aller Deutschen die Werbung mit Prospekten und Faltblättern als nicht mehr zeitgemäß beurteilen. Zudem würden die Werbeprospekte von 85 Prozent der Verbraucher gar nicht erst gelesen, erklärt Sebastian Sielmann, Vorstand von Letzte Werbung e.V., und bezieht sich auf Forschungsergebnisse der Universität Gießen. Aus diesen Gründen hat die DUH nun eine Petition gestartet, in der sie von Christine Lambrecht, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, die Einführung eines sog. "Opt-In-Verfahrens" fordern. Dieses Verfahren sieht vor, dass unadressierte Werbe-Einwurfsendungen ausschließlich nach Zustimmung, beispielsweise durch einen Aufkleber "Werbung erwünscht" oder "Bitte Werbung" am Postkasten, zulässig sein soll.

 

Deutsche Umwelthilfe: "Verschwendung ist nicht zu rechtfertigen"

Das von der DUH vorgeschlagenen Opt-In-Verfahren für Werbeprospekte ist der Ausspielung von Werbung im Internet angepasst, auch dort müssten Verbraucher dem Erhalt von Werbeanzeigen und dergleichen zustimmen, so die Argumentation des Umweltverbandes. "Mehr als eine Million Tonnen nicht adressierter Werbung landen pro Jahr in deutschen Briefkästen. Riesige Abfallberge, vermüllte Hausflure sowie eine immense Ressourcenverschwendung und Klimabelastung sind die Folge. Für die zumeist ungelesenen Broschüren werden jährlich 1,1 Millionen Bäume gefällt. Diese Verschwendung ist nicht zu rechtfertigen", meint Barbara Metz, stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin. Wer weiterhin Werbung erhalten möchte, kann diese mit Zustimmung trotzdem bekommen, erklärt Metz weiter.

 

Zustimmungserfordernis schränkt unternehmerische Freiheit ein

Das Bundesjustizministerium steht der DUH-Petition kritisch gegenüber. Da mutmaßlich nur wenige Verbraucher ihr Einverständnis zum Erhalt von Werbesendungen geben, würde zwar Müll vermieden, gleichzeitig aber auch die unternehmerische Freiheit eingeschränkt, ließ das Ministerium über eine Sprecherin erklären. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft rechtfertigt die Werbung per Post damit, dass gerade lokale Unternehmen genauso wie regionale Sport- und Kultureinrichtungen auf die Versendung von Werbeprospekten angewiesen seien, um auf ihre Angebote aufmerksam zu machen und Neu- sowie Bestandskunden zu kontaktieren. Zudem wären laut dem Verband lokale Einzelhändler strukturell gegenüber der Konkurrenz von Online-Händlern benachteiligt. Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, meint, Händler sollten im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes verstärkt über ihre Angebote im Internet informieren und Anreize für deren Nutzung schaffen. Händler dürften nach Auffassung Fischers nicht länger nach dem "Gießkannenprinzip" ihre Werbeblätter verteilen lassen.

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Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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