Die Kanzlei Marion Stammen-Grote Rechtsanwältin mahnt im Auftrag des Herrn Moritz Salomon wegen Wettbewerbsverstößen bei ebay ab

von Carl Christian Müller

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Marion Stammen-Grote Rechtsanwältin im Auftrag des Herrn Moritz Salomon wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße bei ebay vor.

Die Abmahnung ist an einen Verkäufer auf dem Online-Marktplatz ebay gerichtet, der ein KMC Headset Adapterkabel für MacBook, iPhone, iPad, iPod angeboten hat. In der Abmahnung wird dem Anbieter vorgeworfen, als Privatverkäufer aufzutreten, obwohl er unter anderem aufgrund der Anzahl seiner Angebote tatsächlich gewerblich tätig sei. Weiterhin wird beanstandet, dass Kunden nicht über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt würden, im Internetauftritt die Pflichtangaben nach § 5 TMG fehlten und Gewährleistungsrechte ausgeschlossen würden.

 

Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche

Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.  Der Abgemahnte wird von der Kanzlei Marion Stammen-Grote Rechtsanwältin aufgefordert, diese innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden. Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird mit 865,00 EUR beziffert.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Marion Stammen-Grote Rechtsanwältin im Auftrag des Herrn Moritz Salomon wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße bei ebay erhalten?

Was ist zu tun?

Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.

1.) Unterlassungserklärung

Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaupt geschuldet ist. Grundsätzlich stellt sich bei diesen Abmahnungen nämlich bereits die Frage, ob die Abmahnung überhaupt wirksam ausgesprochen und berechtigt ist. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt.

Auf keinen Fall sollte die von der Kanzlei Marion Stammen-Grote Rechtsanwältin im Auftrag des Herrn Moritz Salomon vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese nach unserer Auffassung zu einseitig zu Gunsten des Abmahners gefasst ist und eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5000,00 EUR vorsieht. Allenfalls sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung (ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung, ohne dass hiermit ein Schuldeingeständnis verbunden ist und ohne Unterwerfung unter irgendwelche Zahlungsforderungen) innerhalb der gesetzten Frist abgegeben werden, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden. Wir raten daher in jedem Fall zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.

2.) Zahlen?

Neben der Unterlassungserklärung werden von der Kanzlei Marion Stammen-Grote Rechtsanwältin im Auftrag des Herrn Moritz Salomon Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000,00 EUR in Höhe von 865,00 EUR zuzüglich Testkaufkosten geltend gemacht. Diese sind als völlig übersetzt zu bezeichnen. In einem anderen von uns vertretenen Fall wurde der Streitwert nach dem mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet neu eingeführten § 51 Abs. 3 Satz 2 GKG drastisch gemindert.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.