Denecke Priess & Partner mahnen für Masterfile Corporation ab

Denecke Priess & Partner mahnen für Masterfile Corporation die Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die den Fotografen zustehenden Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden.

Hand wirft Abmahnung in den Briefkasten
Foto: VRD/AdobeFotostock

Sie sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Schadensersatz zahlen?

Hier finden Sie erste Informationen zu der Abmahnung von Denecke Priess & Partner, der Firma Masterfile Corporation sowie Hinweise zu der richtigen Verhaltensweise. Gerne können Sie uns Ihre dringendsten Fragen aber auch persönlich stellen – nutzen Sie hierfür unseren Service der kostenfreien Ersteinschätzung.

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Unterlassungserklärung unterschreiben?

Unterschreiben Sie die von Denecke Priess & Partner vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen (Unterlassungs)-Vertrag, der lebenslang bzw. für den Bestand Ihrer Firma gültig ist und der ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Nicht immer ist die Abgabe der Unterlassungserklärung geschuldet. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.

Zahlen?

Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüchen greift, soweit dessen Voraussetzungen – keine gewerbliche Nutzung und/oder kein wiederholter Zugang einer Abmahnung – vorliegen die am 09.10.2013 neu in Kraft getretene Vorschrift des § 97a Abs. 3 UrhG. Danach ist es der Kanzlei Denecke Priess & Partner nicht erlaubt, für den Unterlassungsanspruch einen höheren Gegenstandswert als 1.000,00 EUR anzusetzen. Das hat zur Folge, dass sich die anwaltlichen Gebühren maximal auf 124,00 EUR netto belaufen dürfen, sofern es sich bei dem Adressaten der Abmahnung um eine natürliche Person handelt, und das Kartenmaterial nicht für gewerbliche oder eine selbständige berufliche Tätigkeit verwendet worden ist, § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG.

Darüber hinaus ist auch fraglich, ob die von der Kanzlei Denecke Priess und Partner als Berechnungsgrundlage herangezogene Tarifwerke der Masterfile Corporation tatsächlich zur Berechnung des Schadensersatzes taugen. Hiergegen spricht, dass mit der Abmahnung nicht dargelegt wird, dass für das abgemahnte Foto tatsächlich auch die von der Masterfile Corporation aufgerufenen Preise am Markt erzielbar sind. Das kann insbesondere bei sogenannten Alltags-Fotografien bezweifelt werden, die es so oder so ähnlich hundertfach auch bei anderen Agenturen zu niedrigeren Preisen oder gar kostenfrei angeboten werden. Die Beweis- und Darlegungslast für eine entsprechende Lizensierungspraxis liegt aber bei der Masterfile Corporation. In diese Richtung zielt im Übrigen auch eine Entscheidung des Landgerichts Berlin, mit der das Gericht überzogenen Schadensersatzforderungen eine deutliche Absage erteilt hat.

Es sprechen also gute Gründe dafür, dass die Zahlungsansprüche überzogen sind und eine Rechtsverteidigung erfolgreich sein kann. Sprechen Sie uns hierauf an!

Was können wir für Sie tun?

✓ Kostenfreie Ersteinschätzung

Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.

✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die wegen der unberechtigten Nutzung von Fotomaterial abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit der Kanzlei Denecke Priess . Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.

✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen

Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Bei Verbraucher-Massenabmahnungen (Abmahnung wegen Filesharing, Abmahnung wegen unberechtigter Bildnutzung auf privater Seite) vertreten wir Sie zu fairen Pauschalpreisen, die je nach Forderung der Abmahnung zwischen 178,50 EUR und 249,90 EUR inkl. Mehrwertsteuer liegen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.

Denecke Priess & Partner mahnen für Masterfile Corporation ab - sind Sie auch betroffen?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.