Daniel Sebastian mahnt wettbewerbsrechtliche Verstöße ab

von Carl Christian Müller

Seit Jahren kennt man den Namen „Daniel Sebastian“ als einen der großen Abmahner, der für seine Mandantschaft, die DigiRights Administration GmbH, gegen illegale Vervielfältigung von Musikstücken vorgeht. Nun liegen uns allerdings auch die ersten Abmahnungen vor, die sich gegen ebay-Verkäufer wendet. Der Vorwurf: Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht!

Was wird abgemahnt?

Rechtsanwalt Daniel Sebastian tritt für die Joppich & von Nettelhorst GbR auf und geht gegen vermeintliche Wettbewerbsverstöße auf ebay vor. Den Betroffenen wird vorgeworfen verschiedene wettbewerbrechtliche Anforderungen missachtet zu haben. Im Einzelnen betrifft dies:

  • Verstöße gegen die Preisangabenverordnung
  • Verstöße gegen die gesetzliche Informationspflicht
  • Verstöße gegen die Anbieterkennzeichnung

Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian wendet sich bewusst gegen ebay-Verkäufer, die nach seiner Einschätzung nicht mehr nur im privaten Bereich verkaufen, sondern bereits unternehmerisch tätig sind. Nur für solche sind die abgemahnte Verstöße auch tatsächlich relevant.

 Was wird gefordert?

Wie bei Abmahnungen üblich wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie der Ersatz der entstandenen Aufwendungen gefordert.

Auffällig ist hierbei allerdings der angesetzte Streitwert von 25.000,00 EUR für die von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aufgezählten Verstöße. Der Großteil der abgemahnten Vergehen ergeben sich aus der fehlenden Anbieterkennzeichnung und dem damit einhergehenden fehlerhaften bzw. fehlendem Impressum. Hierfür hat das OLG Celle jedoch in seinem Beschluss vom 14.6.2011, Az.13 U 50/11 einen marginalen Streitwert von lediglich 2000,00 EUR festgesetzt.

Hierzu führt das Gericht aus:

„Ein Wettbewerbsverstoß gegen die allgemeinen Informationspflichten des § 5 TMG beeinträchtigt die geschäftlichen Belange des verletzten Mitbewerbers in aller Regel nur unwesentlich. […] Die Interessenlage des Mitbewerbers, die die Streitwertbemessung für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG maßgeblich beeinflusst, wird durch einen solchen Wettbewerbsverstoß […] nur unwesentlich berührt.“

Bei anderen Verstößen verhält es sich ähnlich. Hingewiesen sei vor allem auf die Tatsache, dass Vergehen, die in weitere kleinere Verstöße aufgegliedert werden, nicht zwangsläufig zur Erhöhung des Streitwerts führen. Dies wurde bereits durch das OLG Naumburg in seinem Beschluss vom 08.09.2008, Az. 10 W 80/07 so festgestellt.

Was ist also zu tun – unterschreiben und zahlen?

Nein, das sollten Sie nicht!

Die Frage, ob es sich um eine gewerbliche oder eine private Tätigkeit handelt, ist an eine Vielzahl von Faktoren geknüpft. Im Zweifel haben die Abgemahnten die gesetzlichen Voraussetzungen nicht zu erfüllen. Die Abmahnung wäre somit unberechtigt. Auch der angegebene Streitwert ist meist zu hoch angesetzt. Dieser muss dem Einzelfall angemessen sein und darf weder beliebig noch willkürlich sein.

Ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll?

Gerade dann, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt und Sie hierfür verantwortlich sind, müssen Sie etwas unternehmen. Zum einen geht es darum, sich nicht weiter zur Unterlassung zu verpflichten, als unbedingt erforderlich. Wenn Sie sich von uns vertreten lassen, werden wir Ihnen eine auf Ihre Situation zugeschnittene Unterlassungserklärung formulieren.

Zudem: Wenn Sie weiter auf einer Plattform Handel treiben wollen, müssen Ihre Angebote nach Abgabe der Unterlassungserklärung rechtskonform ausgestaltet werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Das alles kostet weniger als Sie vielleicht denken. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Erstberatung, um sich hier näher zu informieren.

Einfach ignorieren?

Hiervon müssen wir dringend abraten! Nach unseren Erfahrungswerten werden Sie selbst feststellen, dass ignorieren nicht weiterhilft. Wenn Sie auf eine Abmahnung nicht reagieren, drohen nicht nur weitere schriftliche Aufforderungen, sondern auch unmittelbar gerichtliche Schritte, insbesondere eine kostspielige einstweilige Verfügung.

Sie haben eine Chance!

Lassen Sie sich nach dem ersten Lesen des Schreibens nicht aus der Fassung bringen. Aus unserer langjährigen Erfahrung mit Abmahnungen wissen wir, worauf es ankommt. Frühzeitige anwaltliche Vertretung kann Ihnen viel Ärger und hohe Kosten ersparen.  Insofern haben wir umfangreiche Erfahrungswerte aufgebaut, von denen auch Sie profitieren werden. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick.

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
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  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
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