Copytrack verliert Klage in Frankfurt am Main

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AG Frankfurt am Main: Berechnung des Schadensersatzanspruchs nicht nachvollziehbar

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14.12.2017 (Az.: 29 C 2536/17) eine Klage der Copytrack abgewiesen, mit der Copytrack Schadensersatzansprüche wegen einer unberechtigten Fotonutzung durchsetzen wollte.
Damit ist Copytrack ein weiteres Mal gegen SOS Abmahnung gescheitert. Wir vertreten derzeit eine Vielzahl von Mandanten, die von Copytrack wegen vermeintlich unberechtigter Bildnutzung abgemahnt worden sind, bzw. sich mit einer Zahlungsaufforderung wegen der vermeintlich unberechtigten Nutzung von Bildmaterial konfrontiert sehen.

 

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Mehrere Verfahren anhängig

In allen von uns geführten Fällen halten wir die von Copytrack geltend gemachten Schadensersatzansprüche bei Weitem für übersetzt. Wir haben daher unserem Mandanten in allen Fällen – wenn überhaupt – zu geringeren Teilzahlungen geraten. In einigen Fällen hat Copytrack daraufhin vor verschiedenen Gerichten Klage erhoben.

Nachdem bereits das Amtsgericht Charlottenburg mit Urteil vom 27.11.2017 (Az.: 217 C 124/17) entschieden hat, dass das von der Copytrack zur Berechnung der Schadensersatzgebühren verwendete Tarifmodell der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) nicht ohne weiteres als Berechnungsgrundlage taugt, hat nun das Amtsgericht Frankfurt am Main die Klage von Copytrack mit der Begründung abgewiesen, die Berechnungen seien nicht nachvollziehbar.

 

Nicht zahlen lohnt sich

Damit liegen nun zwei Entscheidungen in Sachen Copytrack vor. Zwar sind beide nicht bestandkräftig, da die Rechtsmittelfristen noch nicht abgelaufen sind. Wir gehen jedoch davon aus, dass  die Entscheidungen der Amtsgerichte in der Berufungsinstanz bestätigt werden. Es geht nämlich im Wesentlichen um die Frage, ob die von Copytrack zur Berechnung der Lizenzgebühren herangezogene MFM-Tabelle tatsächlich anwendbar ist. Dies ist nach der neueren Rechtsprechung des nur dann der Fall, wenn der Berechtigte, also die von Copytrack vertretenen Fotografen unter Vorlage von Rechnungen für den entsprechenden Nutzungszeitraum eine entsprechende Lizenzpraxis nachweisen können. Wir haben bisher keinen Fall erlebt, in dem dies gelungen wäre.


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von Copytrack erhalten?

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidungen raten wir dazu, nicht kurzerhand zu zahlen. Die Forderung ist standardisiert und ohne Betrachtung des Einzelfalls aufgestellt. Übersenden Sie uns unverbindlich Ihre Abmahnung bzw. Ihre Zahlungsaufforderung. Wir prüfen Ihren Fall individuell und legen Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung dar, welches Vorgehen in Ihrem Fall erfolgsversprechend ist.

 

 

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.