Wir vertreten derzeit eine Vielzahl von Mandanten, die von Copytrack wegen vermeintlich unberechtigter Bildnutzung abgemahnt worden sind, bzw. sich mit einer Zahlungsaufforderung wegen der vermeintlich unberechtigten Nutzung von Bildmaterial konfrontiert sehen. Auffällig ist dabei, dass Copytrack in allen uns bekannten Fällen die Schadensersatzforderung nach den sogenannten MFM-Tarifen berechnet.
MFM Tarife - was ist das?
Die MFM ermittelt jährlich die aktuellen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland. Bei den MFM-Empfehlungen handelt es sich allerdings nach unserer Auffassung weniger um eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte als vielmehr eher um eine einseitige Preisfestsetzung von Fotografen und Verlagen. Tatsächlich sind die Tarife in der Praxis oftmals nicht durchsetzbar und dürften daher auch kaum geeignet sein, Marktpreise wiederzugeben.
Aus diesem Grunde haben wir keinem unserer Mandanten empfohlen, die Forderung von Copytrack in der geforderten Höhe auszugleichen.
MFM Tarife nur bei Nachweis entsprechender Lizenzpraxis anwendbar
Denn nach der von uns mitgeprägten Rechtsprechung sind die MfM-Tarife nur dann anwendbar, wenn der Rechteinhaber nachweisen kann, dass für das konkrete Foto im konkreten Nutzungszeitraum auch tatsächlich nach dieser Lizenz-Tabelle lizensiert worden ist. Dieser Nachweis ist von Copytrack jedoch bisher in keinem uns bekannten Fall geführt worden.
Copytrack klagt vor verschiedenen Gerichten
Copytrack hat in den vergangenen Monaten vor verschiedenen Amtsgerichten Klage erhoben. Nun liegt mit der Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 27.11.2017 das erste Urteil vor. Copytrack hatte in diesem Verfahren ein nach der MFM-Tabelle berechneten Betrag in Höhe von 1.545,00 EUR gefordert und - nachdem unser Mandant hierauf 200,00 EUR gezahlt hatte - die Differenz in Höhe von 1.345,00 EUR gerichtlich geltend gemacht. Hiervon hat das Amtsgericht Charlottenburg lediglich 400,00 EUR zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen.
AG Charlottenburg: MFM Tabelle nicht anwendbar
Das Amtsgericht Charlottenburg ist insofern unserer Auffassung gefolgt und hat entschieden, dass die MFM Tarife in dem vorliegenden Fall nicht anwendbar sind. Voraussetzung hierfür sei eine nachgewiesene regelmäßige Lizenzierungspraxis in nicht unerheblichem Umfang hinsichtlich des im Streit stehenden Bildes in dem betreffenden Zeitraum. Copytrack trage insoweit die Darlegungs- und Beweislast, der sie in dem vorliegenden Fall jedoch nicht nachzukommen vermochte.
Was heißt das für die Praxis?
Das ist das erste Urteil, das uns in Sachen Copytrack vorliegt. Es bleibt nun abzuwarten, ob Copytrack hiergegen Berufung einlegt. Für diesen Fall haben wir jedoch gute Gründe anzunehmen, dass das Urteil, was die Frage der Anwendbarkeit der MFM-Tarife angeht, bestätigt wird, da das Urteil insofern auf einer Linie mit der Rechtsprechung des Landgerichts Berlin sowie der des Kammergerichtes liegt. Was die Höhe des zugesprochenen Betrages angeht, ist das Urteil des Amtsgerichts allerdings leider schwach bzw. gar nicht begründet. Insofern erhoffen wir uns hier von der Berufungsinstanz eine besser begründete Entscheidung und möglicherweise eine Reduzierung des zugesprochenen Betrages.
Update vom 21.12.2017: Copytrack ist nun auch vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main unterlegen. Insofern kann bereits von einer Tendenz gesprochen werden, wenngleich anzumerken ist, dass derzeit in beiden Verfahren noch Berufung möglich ist,
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Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von Copytrack erhalten?
Für diesem Fall raten wir vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung dazu, die Forderung nicht einfach auszugleichen. Die Forderung ist standardisiert und ohne Betrachtung des Einzelfalls aufgestellt. Übersenden Sie uns unverbindlich Ihre Abmahnung bzw. Ihre Zahlungsaufforderung. Wir prüfen Ihren Fall individuell und legen Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung dar, welches Vorgehen in Ihrem Fall erfolgsversprechend ist.