Copytrack scheitert mit Lizenzmodell

von Carl Christian Müller

AG Charlottenburg: MFM Tarife sind nicht ohne weiteres anwendbar

Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Urteil vom 27.11.2017 (Az.: 217 C 124/17) entschieden, dass das von der Copytrack zur Berechnung der Schadensersatzgebühren angewendete Tarifmodell der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) nicht ohne weiteres anwendbar ist.

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Wir vertreten derzeit eine Vielzahl von Mandanten, die von Copytrack wegen vermeintlich unberechtigter Bildnutzung abgemahnt worden sind, bzw. sich mit einer Zahlungsaufforderung wegen der vermeintlich unberechtigten Nutzung von Bildmaterial konfrontiert sehen. Auffällig ist dabei, dass Copytrack in allen uns bekannten Fällen die Schadensersatzforderung nach den sogenannten MFM-Tarifen berechnet.

 

MFM Tarife - was ist das?

Die MFM ermittelt jährlich die aktuellen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland. Bei den MFM-Empfehlungen handelt es sich allerdings nach unserer Auffassung weniger um eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte als vielmehr eher um eine einseitige Preisfestsetzung von Fotografen und Verlagen. Tatsächlich sind die Tarife in der Praxis oftmals nicht durchsetzbar und dürften daher auch kaum geeignet sein, Marktpreise wiederzugeben.

Aus diesem Grunde haben wir keinem unserer Mandanten empfohlen, die Forderung von Copytrack in der geforderten Höhe auszugleichen.

 

MFM Tarife nur bei Nachweis entsprechender Lizenzpraxis anwendbar

Denn nach der von uns mitgeprägten Rechtsprechung sind die MfM-Tarife nur dann anwendbar, wenn der Rechteinhaber nachweisen kann, dass für das konkrete Foto im konkreten Nutzungszeitraum auch tatsächlich nach dieser Lizenz-Tabelle lizensiert worden ist. Dieser Nachweis ist von Copytrack jedoch bisher in keinem uns bekannten Fall geführt worden.

 

Copytrack klagt vor verschiedenen Gerichten

Copytrack hat in den vergangenen Monaten vor verschiedenen Amtsgerichten Klage erhoben. Nun liegt mit der Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 27.11.2017 das erste Urteil vor. Copytrack hatte in diesem Verfahren ein nach der MFM-Tabelle berechneten Betrag in Höhe von 1.545,00 EUR gefordert und - nachdem unser Mandant hierauf 200,00 EUR gezahlt hatte - die Differenz in Höhe von 1.345,00 EUR gerichtlich geltend gemacht. Hiervon hat das Amtsgericht Charlottenburg lediglich 400,00 EUR zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen.

 

AG Charlottenburg: MFM Tabelle nicht anwendbar

Das Amtsgericht Charlottenburg ist insofern unserer Auffassung gefolgt und hat entschieden, dass die MFM Tarife in dem vorliegenden Fall nicht anwendbar sind. Voraussetzung hierfür sei eine nachgewiesene regelmäßige Lizenzierungspraxis in nicht unerheblichem Umfang hinsichtlich des im Streit stehenden Bildes in dem betreffenden Zeitraum. Copytrack trage insoweit die Darlegungs- und Beweislast, der sie in dem vorliegenden Fall jedoch nicht nachzukommen vermochte.

 

Was heißt das für die Praxis?

Das ist das erste Urteil, das uns in Sachen Copytrack vorliegt. Es bleibt nun abzuwarten, ob Copytrack hiergegen Berufung einlegt. Für diesen Fall haben wir jedoch gute Gründe anzunehmen, dass das Urteil, was die Frage der Anwendbarkeit der MFM-Tarife angeht, bestätigt wird, da das Urteil insofern auf einer Linie mit der Rechtsprechung des Landgerichts Berlin sowie der des Kammergerichtes liegt. Was die Höhe des zugesprochenen Betrages angeht, ist das Urteil des Amtsgerichts allerdings leider schwach bzw. gar nicht begründet. Insofern erhoffen wir uns hier von der Berufungsinstanz eine besser begründete Entscheidung und möglicherweise eine Reduzierung des zugesprochenen Betrages.

Update vom 21.12.2017: Copytrack ist nun auch vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main unterlegen. Insofern kann bereits von einer Tendenz gesprochen werden, wenngleich anzumerken ist, dass derzeit in beiden Verfahren noch Berufung möglich ist,

 

Keine Angst vor Kosten – nutzen Sie den SOS Abmahnservice der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung

✓ Kostenfreie Ersteinschätzung

Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.

✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbverstoßes erhalten haben. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit dem Verband IDO. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick.

✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen

Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Wir vertreten Sie zu fairen Pauschalpreisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.

Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von Copytrack erhalten?

Für diesem Fall raten wir vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung dazu, die Forderung nicht einfach auszugleichen. Die Forderung ist standardisiert und ohne Betrachtung des Einzelfalls aufgestellt. Übersenden Sie uns unverbindlich Ihre Abmahnung bzw. Ihre Zahlungsaufforderung. Wir prüfen Ihren Fall individuell und legen Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung dar, welches Vorgehen in Ihrem Fall erfolgsversprechend ist.

 

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.