Bundesjustiministerium strebt Eindämmung des Abmahnmissbrauchs an

Das Bundesministerium für Justiz hat angekündigt, einen stärkeren Fokus auf Missstände bei Abmahnungen vorzugehen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der über Streitwert- und Gebührenreduzierungen den finanziellen Anreiz für Abmahnungen reduziert. Neben dem Internethandel hat das Ministerium auch die Internetnutzer im Blick und möchte im Urheberrecht, „wo anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind und damit den eigentliche Abmahnzweck, nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können, immer weiter in den Hintergrund drängen“ den Abmahnmissbrauch eindämmen.

Hand wirft Abmahnung in den Briefkasten
Foto: VRD/AdobeFotostock

In diesem Zusammenhang soll auch das Problem der "fliegenden Gerichtsstände", wodurch Rechtsverletzer bisher vor jedem für Urheberechtsverletzungen funktional zuständigen Gerichten in Deutschland – mitunter also weit weg vom eigenen Wohnort – verklagt werden können, angegangen werden. Das sogenannte „forum shopping bei der Gerichtswahl wird beendet", so die Bundesjustizministerin wörtlich. Außerdem sollen missbräuchlich Abgemahnte einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten.

 

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