Bleischwitz & Schierer mahnen im Namen der Lupedi UG ab

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In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Abmahnungen der Anwaltssozietät Bleischwitz & Schierer, welche im Namen ihrer Mandantschaft, der Lupedi UG ausgesprochen werden.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 571,44 EUR.

Was wird abgemahnt?

Die Rechtsanwaltskanzlei mahnt Verkäufer ab, die Waren auf verschiedenen Plattformen im Internet verkaufen und hierbei als Privatleute auftreten. Nach Umfang der getätigten Geschäfte läge eine eindeutig gewerbliche Tätigkeit vor, weshalb die wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen seien.

Den Betroffenen wird vorgeworfen den bestehenden Informationspflichten für gewerbliche Händler nicht ausreichend nachzukommen und auch keine Anbieterkennzeichnung bereit zu halten. Dies stelle einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar.

Wie ist die Abmahnung zu beurteilen?

Es handelt sich oft um einen nahezu fließenden Übergang zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit. Eine hohe Anzahl von erhaltenen Bewertungen oder viele verkaufte Waren in einer kurzen Zeit sind beispielsweise Indizien, die für ein gewerbliches Handeln sprechen können. Sollten Sie als gewerblicher Verkäufer tätig sein, so haben Sie die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Also zahle ich am Besten und unterschreibe die Unterlassungserklärung?

Nein, hiervon raten wir dringend ab!

In vielen Fällen sind scheinbar gewerbliche Tätigkeiten nicht als solche zu qualifizieren und eine Abmahnung ist damit nicht gerechtfertigt. Die Bewertung, ob es sich um eine private oder gewerbliche Nutzung handelt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und muss im Einzelfall beurteilt werden. Durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung gehen Sie einen bindenden Vertrag mit der Gegenseite ein, der Sie in Zukunft verpflichtet die abgemahnten Verstöße vollständig zu unterlassen. Ein Verstoß gegen diesen Vertrag würde Sie im Falle der Abmahnung von Bleischwitz & Schierer 5.001,00 EUR kosten.

Daher gilt: Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung keinesfalls sofort! Lassen Sie die Abmahnung durch einen sepzialisierten Anwalt prüfen und vermeiden Sie unnötige Kosten!

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.