Unterlassungs-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Zahlungsansprüche
Mit der Abmahnung von Calvin Klein, die von der Kanzlei Baker McKenzie ausgesprochen wurde, werden Unterlassungs-, Auskunfts-, Vernichtungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Mit der uns vorliegenden Abmahnung wird der Abgemahnte von der Kanzlei Baker McKenzie aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die vermeintliche Markenrechtsverletzung zu beseitigen und es zukünftig unterlassen, im geschäftlichen Verkehr das Kennzeichen Calvin Klein im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Unterwäsche zu benutzen.
Der Abmahnung ist eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückgesendet werde soll.
Die Anwaltskosten, die Calvin Klein durch die Beauftragung der Kanzlei Baker McKenzie entstanden sein sollen, werden auf 2.948,90 EUR beziffert. Dem ist ein Gegenstandswert in Höhe von 250.000,00 EUR zu Grunde gelegt.
Was ist zu tun?
Ruhe bewahren. Eine überstürzte oder falsche Reaktion auf eine Abmahnung kann unerwünschte Folgen haben. Allerdings muss die gesetzte Frist ernst genommen werden. Erfolgt binnen der gesetzten Frist keine Reaktion, droht die gerichtliche Inanspruchnahme. Wir empfehlen:
- Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft.
- Rufen Sie den abmahnenden Rechtsanwalt nicht an – geben Sie keine für Ihre Rechtsverteidigung wertvolle Information preis.
- Leisten Sie nicht ohne vorherige Beratung die geforderten Beträge. Wir sagen Ihnen, was angemessen ist.
- Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen! Die Erstberatung ist garantiert kostenfrei.
Hier erhalten Sie weitere wichtige Informationen zu einer Abmahnung von Calvin Klein.
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben?
Ob eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung überhaupt abgegeben werden muss, ist nicht immer klar. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Marke im geschäftlichen Verkehr genutzt wurde, was bei rein privaten Handeln nicht der Fall ist. Daher sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden!
Sofern eine Verletzung aus der Marke Calvin Klein vorliegt, sollte eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um die gerichtliche Inanspruchnahme zu vermeiden. Dabei werden in einer eigens für den Abgemahnten erstellten Unterlassungserklärung, nur solche Verpflichtungen übernommen, die notwendig sind, um eine Wiederholungsgefahr für die konkrete Verletzungshandlung entfallen zu lassen. Regelungen zur Kostenübernahme oder zur Anerkennung von Schadensersatz gehören nicht in die Unterlassungserklärung.
Kurzerhand zahlen?
Baker McKenzie hat in der uns vorliegenden Abmahnung einen Streitwert von 250.000,00 EUR angesetzt. Unter anderem an diesem Wert orientiert sich die Höhe der Anwaltskosten. Maßgeblich für die Höhe des Streitwerts ist das wirtschaftliche Interesse von Calvin Klein an der Verfolgung der Verletzungshandlung. Regelmäßig wird bei Streitigkeiten im Markenrecht ein Streitwert von 50.000,00 ausgegangen (BGH, Beschluss von 16.3.2006, I ZB 48/05). Dabei ist jedoch eine Erhöhung oder Reduzierung dieses Streitwertes auf Grund weiterer Faktoren nicht ausgeschlossen: Zum Beispiel spielen Dauer und der Umfang der Nutzung, aber auch die erzielten Umsätze durch die Verkäufe eine Rolle. Es bedarf hier einer Überprüfung des Einzelfalls, denn nicht selten setzen abmahnende Kanzlei wie Baker McKenzie einen großzügig bemessenen Streitwert an. Durch Verhandlungen mit der Gegenseite lassen sich aber oftmals Kosten reduzieren. Wir helfen Ihnen dabei gerne.