in unverhältnismäßiger Weise angewendet werden könnten. Dies stelle aber unter Umständen eine Verletzungen der Kommunikations- und Meinungsäußerungsrechte der Internetnutzer dar.
Zudem sei dem Gesetzesentwurf nicht zu entnehmen, auf welchen Zeitraum sich eine nach dem „Three Strikes Model“ angeordnete Internetsperre beziehe. Unklar sei auch, wie sich eine Internetsperre auf weitere Haushaltsmitglieder auswirke.
Der Ausschuss empfiehlt, gemäß den neuen EU-Vorgaben aus dem Telecom-Paket das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren im Falle eines Widerspruchs des betroffenen Nutzers vorzusehen. Dieses müsse für den Betroffenen kostenfrei bleiben, wenn er sich erfolgreich gegen die Anschuldigungen der Rechteinhaber zur Wehr setze.
In Frankreich und Groß Britannien sind die Regierungen derzeit bestrebt, den massenweise über Tauschbörsen begangenen Urheberrechtsverletzungen im Internet über das sogenannte Dreistufen-Modell entgegenzuwirken. Danach werden die Internetprovider gesetzlich verpflichtet, die Nutze bei Urheberrechtsverletzungen zunächst per Mail (1. Stufe) und im Wiederholungsfalle per Brief (2. Stufe) aufzufordern, die Urheberrechtsverletzung künftig einzustellen. Nutzen die ausgesprochenen Verwarnungen nichts, ist in der dritten Stufe die Sperrung des Internetanschlusses des Nutzers vorgesehen.
Das Drei-Stufen-Modell ist heftig umstritten und hat in Frankreich auch schon den obersten Gerichtshof beschäftigt, der ein solches Modell jedenfalls nur dann für zulässig erachtet, wenn die Netzsperren durch richterlichen Beschluss angeordnet werden.
Quelle: Heise Online
Sie hierzu auch unsere Beiträge zu Netzsperren in England sowie zu dem weiteren politischen Diskurs sowie zu einer aktuellen Studie über die abnehmende Nutzung von Tauschbörsen durch jugendliche in England.
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