Der maßgeblich von der Unterhaltungsindustrie unterstützte Gesetzesentwurf sah vor, dass Internetnutzer, die wiederholt urheberrechtlich geschützte Werke (Musik- und Videodateien, Computerspielen) aus Filesharing-Netzen illegal downloaden, der Zugang zum Internet gesperrt wird. Das Verfahren bis zur Sperrung sah drei Stufen vor. Wer erstmalig erwischt wird, sollte von seinem Provider eine E-Mail erhalten. Beim zweiten Mal wäre eine Verwarnung per Post ausgesprochen worden. Bei einem dritten Gesetzesbruch sollte dem Filesharer für ein Jahr der Internet-Zugang gekappt werden.
Der Gesetzesentwurf, der heftiger Kritik von Seiten der EU, von Providern und Datenschützer ausgesetzt war, scheiterte daran, dass die Nutzer auch nach Sperrung die Kosten für den gesperrten Zugang übernehmen sollten. Das konservative Regierungsbündnis will nun einen entsprechend abgeänderten Entwurf vorlegen.
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