AG Hamburg: Rechtsanwaltskosten bei Abmahnungen wegen Filesharing auf 124 EUR begrenzt!

von Carl Christian Müller

Das Amtsgericht Hamburg hat in einem Hinweisbeschluss vom 24.07.2013 (Az.: 31a C 109/13) erklärt, seine bisherige Rechtsprechung zum Gebührenerstattungsanspruch bei Abmahnungen wegen Filesharings nicht mehr fortsetzen zu wollen. Bei Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen, die von Privatnutzern begangen würden, seien im Hinblick auf den § 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG, nachdem nur der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen  nunmehr von einem Streitwert von 1.000,- EUR auszugehen.

rote Taste mit Copyright Print
Foto: kebox/Adobe Fotostock

Nach dem aktuellen RVG 2013 errechneten sich somit erstattungsfähige Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 124,00 EUR. Bemerkenswert an dem Beschluss erscheint, dass sich das Amtsgericht Hamburg auf das vom Bundestag am 28.06.2013 beschlossene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken bezieht. Dieses Gesetz war zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts jedoch noch nicht vom Bundesrat bestätigt, geschweige den vom Bundespräsidenten ausgefertigt. Gleichwohl ist natürlich zu begrüßen, dass es hier zu einem Umdenken gekommen ist, denn nur mit einer ausgewogenen Rechtsprechung, welche die Interessen sowohl der Rechteinhaber als auch der abgemahnten Verbraucher angemessen berücksichtigt, ist langfristig eine breite Akzeptanz des bestehenden Urheberrechts zurückzugewinnen und zu sichern. Diese war mit den überzogenen Abmahngebühren seit langem aus dem Gleichgewicht geraten.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.