Abmahnwelle gegen Redtube-Nutzer - Vom Leerlaufen des Richtervorbehalts

So viel wie dieser Tage wurde selten über Internetpornos geredet. Kein Wunder: Kurz vor Weihnachten erhalten zehntausende Nutzer der Plattform Redtube Abmahnungen. Ob die gegen sie erhobenen Ansprüche bestehen, ist zweifelhaft. Immer wahrscheinlicher wirkt hingegen, dass der Versand erst durch das Versagen einer überforderten Justiz ermöglicht wurde. Carl Christian Müller mit einer umfassenden Bestandaufnahme.

Red Tube Abmahnungen
Red Tube Abmahnungen

 

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der Legal Tribune ONLINE.

Strafanzeige gegen Thomas Urmann

Update vom 19.12.2013: Wir haben heute Strafanzeige gegen den Inhaber der Kanzlei U+C gestellt, nachdem dieser angekündigt hatte, weitere Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer ansprechen zu wollen. Die Strafanzeige und unsere hierzu herausgegebene Pressemitteilungen können hier abgerufen werden.

Fraktion der Linken stellt kleine Anfrage zu Redtube Abmahnungen

Update vom 20.12.2013: Die Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C in Sachen Redtube und die vom der vom Landgericht Köln erlassene Gestattungsbeschlüsse erreichen nun auch das politische Tagesgeschäft. Die Fraktion der Linken im Deutschen Bundestag zeigt als erste Initiative und hat eine kleine Anfrage gestellt. Sie möchte vor dem Hintergrund der vom Landgericht Köln erlassenen Gestattungsbeschlüsse unter anderem von der Bundesregierung wissen, ob diese einen Bedarf sieht, Gerichten eine Einzelfallprüfung bei Auskunftserteilungen unter Verwendung der Verkehrsdaten vorzuschreiben, um ungerechtfertigte Abmahnungen zu vermeiden?

Des Weiteren möchte sie Auskunft darüber, ob das reine Betrachten eines Videostreams aus Sicht der Bundesregierung eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung darstellt und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen dies illegal und abmahnwürdig ist.

Haben Sie eine auch eine Abmahnung wegen der Nutzung von Rwedtube erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
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  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
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