Den vollständigen Beitrag finden Sie in der Legal Tribune ONLINE.
Strafanzeige gegen Thomas Urmann
Update vom 19.12.2013: Wir haben heute Strafanzeige gegen den Inhaber der Kanzlei U+C gestellt, nachdem dieser angekündigt hatte, weitere Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer ansprechen zu wollen. Die Strafanzeige und unsere hierzu herausgegebene Pressemitteilungen können hier abgerufen werden.
Fraktion der Linken stellt kleine Anfrage zu Redtube Abmahnungen
Update vom 20.12.2013: Die Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C in Sachen Redtube und die vom der vom Landgericht Köln erlassene Gestattungsbeschlüsse erreichen nun auch das politische Tagesgeschäft. Die Fraktion der Linken im Deutschen Bundestag zeigt als erste Initiative und hat eine kleine Anfrage gestellt. Sie möchte vor dem Hintergrund der vom Landgericht Köln erlassenen Gestattungsbeschlüsse unter anderem von der Bundesregierung wissen, ob diese einen Bedarf sieht, Gerichten eine Einzelfallprüfung bei Auskunftserteilungen unter Verwendung der Verkehrsdaten vorzuschreiben, um ungerechtfertigte Abmahnungen zu vermeiden?
Des Weiteren möchte sie Auskunft darüber, ob das reine Betrachten eines Videostreams aus Sicht der Bundesregierung eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung darstellt und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen dies illegal und abmahnwürdig ist.