Abmahnungen wegen unerwünschter Telefonwerbung

von Carl Christian Müller

Aktuell mahnen mehrere Kanzleien unerwünschte Telefonwerbung ab. Es wird behauptet, Privatpersonen seien ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken angerufen worden. Mit der Abmahnung werden Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben und die geltend gemachten Kosten zu erstatten.

Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche

Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt. Der Abgemahnte wird von der abmahnenden Kanzlei aufgefordert, diese innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.

Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird in vierstelliger Höhe beziffert.

Was ist zu tun?

Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.

1.) Unterlassungserklärung

Zunächst ist zu prüfen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaupt geschuldet ist. Dies ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der abmahnenden Kanzlei vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da die von der abmahnenden Kanzlei vorformulierte Unterlassungserklärung nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft ist.

Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen, eine modifizierte Unterlassungserklärung (ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung und ohne dass hiermit ein Schuldeingeständnis verbunden ist) innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.

Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.

2.) Zahlen?

Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüchen ist der angesetzte Gegenstandswert in jedem Fall genau zu prüfen - eine Begleichung der geltend gemachten Rechtsanwaltskosten sollten Sie auf gar keinen Fall vornehmen, ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.