Bei dem Dienst handelt es sich um die einstige iOS-App Movie Box. Diese nennt sich jetzt Show Box. Hierüber werden die aktuelle Blockbuster-Movies und Serien wie angesehen.
Was ist Show-Box oder Movie-Box?
Die meisten Nutzer gehen davon aus, dass es sich bei den Apps Movie Box und Show Box um Streaming Dienste handelt. Denn so wird Sie auf Seiten wie Malavida auch beworben. Dort ist beispielsweise Folgendes lesen:
"Wenn Popcorn Time unter Windows und Mac der König der Film- und TV-Show-Streams in HD ist, ist es auf Android fast dasselbe mit Show Box, der besten Anwendung, um Filme und Serien direkt auf Ihrem Smartphone oder Tablet anzusehen."
Weiter heißt es dort, die App Show Box zeichne sich In erster durch eine sehr vertraute Benutzeroberfläche aus, die an die meisten Filmstreaming-Anwendungen erinnere. Im Optionsmenü der App Show-Box können man die verfügbaren Inhalte durchsuchen, die dann nach Genre und Jahr gefiltert werden können.
Achtung: Movie Box und Show Box kein Streaming Dienst
Tatsächlich aber funktioniert Movie Box jedoch nach dem gleichen Prinzip wie zum Beispiel Popcorn Time: Die Filme werden beim Ansehen über einen BitTorrent heruntergeladen. In technischer Hinsicht findet daher über diese Dienste nichts anderes als Filesharing statt. Und das ist eine Urheberrechtsverletzung.
Streamen immer erlaubt?
Aber auch dann, wenn es sich um ein Streaming Dienst handelte, wäre jedenfalls fraglich, ob in dessen Nutzung nicht eine Urheberrechtsverletzung liegen könnte. Denn selbst wenn davon ausgehen mag, dass es ich beim Streamen um eine Vervielfältigungshandlung handelte, die unter die Privatkopierfreiheit fiele, also grundsätzlich erlaubt wäre, wäre aber Voraussetzung, dass die gestreamte Datei nicht aus einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage stammt. Andres als bei den Redtube-Abmahnungen dürfte aber jedermann klar sein, dass ein Film, der gerade erst in den Kinos angelaufen ist, in der Regel nicht über einen Streamingdienst verfügbar ist - und schon gar nicht kostenlos. Dass hier also was nicht stimmen kann, liegt auf der Hand.
Von der Nutzung der Apps Show Box und Movie Box kann demnach nur abgeraten werden. Da die Dateien (Musik, Kinofilme, TV-Serien) nicht gestreamt sondern per BitTorrent heruntergeladen werden, muss der Nutzer damit rechnen, abgemahnt zu werden.
Abmahnungen kommen von Waldorf Frommer
Versendet werden die Abmahnungen an die Nutzer von Show Box und Movie Box vornehmlich von der Kanzlei Waldorf Frommer, die zu den größten Abmahn-Kanzleien in Deutschland gehört. Waldorf Frommer vertritt vorwiegend große Filmproduktionsgesellschaften wie etwa Warner Bros. Entertainment GmbH, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH oder Constantin Film Verleih GmbH, für die Waldorf Frommer die unerlaubte Nutzung von aktuellen Kinofilmen oder Fernsehserien über Tauschbörsen abmahnt.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem sollen die Nutzer Beträge zwischen 519,90 für eine TV-Serie und 815,00 EUR für einen Kinofilm zahlen. Daher Vorsicht bei der Nutzung von Streaming-Diensten wie Show Box und Movie Box. Nicht überall wo Streaming drauf steht, ist auch Streaming drin.
Was können wir für Sie tun bei einer Abmahnung?
✓ Kostenfreie Ersteinschätzung
Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.
✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein
Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die wegen Filesharimg abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit den abmahnenden Kanzleien. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.
✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen
Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Bei Verbraucher-Massenabmahnungen (Abmahnung wegen File-Sharing, Abmahnung wegen unberechtigter Bildnutzung oder der unberechtigen Nutzung von Kartenmaterial auf privater Seite) vertreten wir Sie zu fairen Pauschalpreisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.
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