Abmahnung wegen der Verwendung von Apps wie Show Box und Movie Box

von Carl Christian Müller

Uns liegen in letzter Zeit vermehrt Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vor, bei denen sich Nutzer über die Apps Movie Box und Show Box Filme angeschaut haben. Dem ersten Anschein nach werden die Filme über die App gestreamt. Tatsächlich laden aber beide Apps die Filme über BitTorrent herunter – es handelt sich also in Wirklichkeit um Filesharing.

Abmahnung Movie Box Show Box
Abmahnung Movie Box

Bei dem Dienst handelt es sich um die einstige iOS-App Movie Box. Diese nennt sich jetzt Show Box. Hierüber werden die aktuelle Blockbuster-Movies und Serien wie angesehen.

Was ist Show-Box oder Movie-Box?

Die meisten Nutzer gehen davon aus, dass es sich bei den Apps Movie Box und Show Box um Streaming Dienste handelt. Denn so wird Sie auf Seiten wie Malavida auch beworben. Dort ist beispielsweise Folgendes lesen:

"Wenn Popcorn Time unter Windows und Mac der König der Film- und TV-Show-Streams in HD ist, ist es auf Android fast dasselbe mit Show Box, der besten Anwendung, um Filme und Serien direkt auf Ihrem Smartphone oder Tablet anzusehen."

Weiter heißt es dort, die App Show Box zeichne sich In erster durch eine sehr vertraute Benutzeroberfläche aus, die an die meisten Filmstreaming-Anwendungen erinnere. Im Optionsmenü der App Show-Box können man die verfügbaren Inhalte durchsuchen, die dann nach Genre und Jahr gefiltert werden können.

Achtung: Movie Box und Show Box kein Streaming Dienst

Tatsächlich aber funktioniert Movie Box jedoch nach dem gleichen Prinzip wie zum Beispiel Popcorn Time: Die Filme werden beim Ansehen über einen BitTorrent heruntergeladen. In technischer Hinsicht findet daher über diese Dienste nichts anderes als Filesharing statt. Und das ist eine Urheberrechtsverletzung.

Streamen immer erlaubt?

Aber auch dann, wenn es sich um ein Streaming Dienst handelte, wäre jedenfalls fraglich, ob in dessen Nutzung nicht eine Urheberrechtsverletzung liegen könnte. Denn selbst wenn davon ausgehen mag, dass es ich beim Streamen um eine Vervielfältigungshandlung handelte, die unter die Privatkopierfreiheit fiele, also grundsätzlich erlaubt wäre, wäre aber Voraussetzung, dass die gestreamte Datei nicht aus einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage stammt. Andres als bei den Redtube-Abmahnungen dürfte aber jedermann klar sein, dass ein Film, der gerade erst in den Kinos angelaufen ist, in der Regel nicht über einen Streamingdienst verfügbar ist - und schon gar nicht kostenlos. Dass hier also was nicht stimmen kann, liegt auf der Hand.

Von der Nutzung der Apps Show Box und Movie Box kann demnach nur abgeraten werden. Da die Dateien (Musik, Kinofilme, TV-Serien) nicht gestreamt sondern per BitTorrent heruntergeladen werden, muss der Nutzer damit rechnen, abgemahnt zu werden.

Abmahnungen kommen von Waldorf Frommer

Versendet werden die Abmahnungen an die Nutzer von Show Box und Movie Box vornehmlich von der Kanzlei Waldorf Frommer, die zu den größten Abmahn-Kanzleien in Deutschland gehört. Waldorf Frommer vertritt vorwiegend große Filmproduktionsgesellschaften wie etwa Warner Bros. Entertainment GmbH, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH oder Constantin Film Verleih GmbH, für die Waldorf Frommer die unerlaubte Nutzung von aktuellen Kinofilmen oder Fernsehserien über Tauschbörsen abmahnt.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem sollen die Nutzer Beträge zwischen 519,90 für eine TV-Serie und 815,00 EUR für einen Kinofilm zahlen. Daher Vorsicht bei der Nutzung von Streaming-Diensten wie Show Box und Movie Box. Nicht überall wo Streaming drauf steht, ist auch Streaming drin.

Was können wir für Sie tun bei einer Abmahnung?

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Abmahnung von Waldorf Fromme wegen der Verwendung von Apps wie Show Box und Movie Box - sind Sie auch betroffen?

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